OLG Münster: Öffentliche Interessen überwiegen
Offenlegung von EU-Agrarzahlungen
Der Streit um die anstehende Veröffentlichung von Daten der Empfänger von EU-Direktzahlungen im Internet hat möglicherweise eine entscheidende neue Wendung genommen. Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner Mitte in der letzten Woche den Ländern empfohlen hatte, die Veröffentlichung aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedenken mehrerer Verwaltungsgerichte vorläufig auszusetzen und zuletzt auch EU-Agrarministerin Mariann Fischer Boel ein gewisses Verständnis für die Situation in Deutschland hatte erkennen lassen, gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am vergangenen Freitag überraschend grünes Licht für die Veröffentlichung der Daten.
Der Landwirt stehe auch nicht am Pranger, wenn bekannt werde, dass er Subventionen erhalten habe. Auf der Internetseite werde umfassend zu Subventionen für die Landwirtschaft aufgeklärt. Auch wenn die einmal erfolgte Veröffentlichung im Internet nicht vollständig rückgängig zu machen sei, bestünden überwiegend öffentliche Interessen daran, die Subventionsdaten EU-fristgerecht zu veröffentlichen, so das OVG. Die EU verfolge das gegenüber dem Schutz gering sensibler wichtiger Daten gewichtigere Ziel, die demokratischen Beteiligungsrechte durch Transparenz zu stärken.
Ebenso wie Hessen hatten auch Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, und Schleswig-Holstein in Presseverlautbarungen angekündigt, die Veröffentlichung der Daten auszusetzen.
Ministerin Aigner hatte sich am Mittwoch vergangener Woche dafür ausgesprochen, die Veröffentlichung weiterer Daten über die Empfänger von EU-Agrarzahlungen vorläufig auszusetzen. Aigner wörtlich: „Vor dem Hintergrund, dass die nach EU-Recht vorgeschriebene Datenveröffentlichung von mehreren deutschen Gerichten in Eilverfahren als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf Datenschutz angesehen wird, halte ich es für sinnvoll, zunächst auf die Länder und auf die Europäische Kommission zuzugehen, um mit ihnen die neue Situation zu erörtern.“ Die Ministerin hatte sich inzwischen direkt an die Länder gewandt und sie in einem Schreiben gebeten, von einer Veröffentlichung abzusehen. Gleichzeitig wies die CSU-Politikerin auf das Risiko hin, dass dieses Vorgehen möglicherweise die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland mit der Folge von Zwangsgeldzahlungen zur Folge habe.
Fischer Boel: „überrascht und enttäuscht“
EU-Kommissarin Fischer Boel hatte offenbar mit dem Vorgehen der deutschen Agrarministerin nicht gerechnet. In einer Presseverlautbarung hatte die sich überrascht und enttäuscht geäußert und keinen Zweifel daran gelassen, dass die Kommission von der Bundesregierung eine Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen erwarte und mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Sie hatte zudem darauf hingewiesen, dass Datenschutzaspekte bei der Rechtsetzung ausgiebig geprüft worden seien. Nachdem Aigner der KomÂmissarin die rechtliche Situation nach der Entscheidung mehrerer Verwaltungsgerichte in einem Brief geschildert hatte, äußerte sich Fischer Boel am Rande des EU-Agrarrats in Luxemburg allerdings deutlich konzilianter. Sie ließ ein gewisses Verständnis für die rechtliche Problematik erkennen und forderte die Bundesregierung dazu auf, die verbleibenden Tage bis zum 30. April zur Klärung zu nutzen.
Mit großer Zustimmung hatte indes der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die Ankündigung von Aigner reagiert, den Ländern ein Aussetzen der Veröffentlichung zu empfehlen. Dabei hatte der DBV erneut darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht die Offenlegung der Empfängerdaten ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz sei. Im Sinne der Landwirte lagen beispielsweise drei Entscheidungen in Schleswig-Holstein, mehrere in Nordrhein-Westfalen, und zwar von vier Verwaltungsgerichten, Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Mainz, des Verwaltungsgerichts Stuttgart sowie des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vor, das noch zu Beginn der letzten Woche dem Land Hessen die Weitergabe von Daten zur Veröffentlichung im Internet bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung vorläufig untersagt hatte.
Zunächst hatten die hessische Landwirtschaftsministerin Silke Lautenschläger und ihr bayerischer Amtskollege Helmut Brunner bekanntgegeben, sie würden keine Daten über die Empfänger von EU-Direktzahlungen veröffentlichen. Beide hatten sich auf die Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zur Unvereinbarkeit der Offenlegung mit dem Datenschutz berufen und eine Klärung der Rechtslage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angemahnt. age