Bezeichnungsrecht nicht überstürzt anpassen

BWV und Weinbauverbände verabschieden Stellungnahme

Gegen unüberlegte Schnellschüsse beim Bezeichnungsrecht wehren sich der Bauern- und Winzerverband sowie die Weinbauverbände.

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Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. hat gemeinsam mit den Weinbauverbänden Rheinhessen und Pfalz in einer Stellungnahme gefordert, die aufgrund der EU-Weinmarkreform anstehende Umsetzung des neuen Weinbezeichnungsrechts nicht ad hoc und unüberlegt, sondern mit Augenmaß umzusetzen. Vor einem solchen massiven Eingriff in die bestehenden nationalen Bezeichnungsregelungen müssten unbedingt die notwendigen bezeichnungsrechtlichen Durchführungsbestimmungen vorliegen.

Verschiebung begrüßt

Die Verschiebung der Umsetzung des notwendigen Verfahrens zur Zulassung für die neue Kategorie „geschützte Ursprungsbezeichnung“ auf den 1. August 2010 werde daher vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. und den Weinbauverbänden Rheinhessen und Pfalz ausdrücklich begrüßt. Vor einer Umsetzung müssten Anpassungen, die sich aus dem an das romanische Qualitätskonzept angelehnte neue Bezeichnungsrecht ergeben, zunächst intensiv in den Gremien des Berufsstandes diskutiert werden, so der BWV und die Weinbauverbände in ihrer Erklärung. Bis zum Abschluss dieser Diskussion forderten die Verbände den Ausschluss einer Verwendung der neuen Begrifflichkeiten. Nur auf diesem Wege könne erreicht werden, dass mit den Begriffen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und „geschützte geographische Angabe“ eine vernünftige und praktikable Ergänzung des geltenden Bezeichnungsrechtes umgesetzt werden könne.

Darüber hinaus müsse das bisherige Qualitätsgruppen-Modell an die veränderten EU-Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel den Wegfall von Tafelwein und die neue Kategorie „Wein ohne geschützte Herkunftsangabe“ angepasst werden. Das bisherige System der Hektarhöchsterträge habe sich bewährt und etabliert. Der BWV und die Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz forderten daher im Rahmen der Stellungnahme auch künftig für alle Weine, die auf deutschen Rebflächen erzeugt werden, Hektarhöchsterträge festzulegen. Für Weine mit Rebsortenangabe, Landwein sowie Qualitäts- und Prädikatsweine sollten allerdings lediglich die Grundzüge hierfür im deutschen Weingesetz festgeschrieben werden, sodass abweichende Hektarhöchsterträge per Landesverordnung geregelt werden könnten. Im Falle einer Schaffung von Landweinobergebieten sei unbedingt die Beibehaltung der Einschränkung des Restzuckergehaltes (max. halbtrocken) für alle Landweingebiete erforderlich. Außerdem forderten die Verbände eine 1:1 Umsetzung der EU-Vorschriften bei der Prüfung von Weinen. Die aufgrund der neuen EU-Weinmarktordnung geschaffenen neuen „Weine ohne geschützte Herkunftsbezeichnung“ würden seit Beginn der Diskussion zur Umsetzung der Europäischen Weinmarktreform vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. und den Weinbauverbänden Rheinhessen und Pfalz abgelehnt. Eine Umsetzung der Möglichkeit, für Weine ohne geschützte Herkunftsangaben den Namen der Rebsorten und eines Jahrgangs zuzulassen, werde zu negativen Folgen bei der Vermarktung von Rebsortenweinen, wie Landwein und Q.b.A. führen.

Kontrollverfahren sehr starr

Alle weiteren neuen Zertifizierungs- und Kontrollverfahren für Weine mit Rebsorten und Jahrgangsangabe müssten sich strikt nach den EU-Vorgaben richten und 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden. Nur auf diese Weise könne auch künftig eine effiziente und unbürokratische Überprüfung aller Weine ermöglicht werden, bekräftigten der BWV und die Weinbauverbände in ihrer Stellungnahme. bwv