Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

BVG nimmt Beschwerde zur Offenlegung von Direktzahlungen nicht an

Die Verfassungsbeschwerde zur Offenlegung von Direktzahlungen wurde ohne Begründung vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

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Die Hoffnung von Bund und Ländern auf eine rasche Klärung der Rechtslage im Hinblick auf die Veröffentlichung der Empfängerdaten von EU-Direktzahlungen erweist sich möglicherweise als trügerisch. Das Bundesverfassungsgericht nahm in der vergangenen Woche die Verfassungsbeschwerde von Landwirten aus Nordrhein-Westfalen gegen eine Veröffentlichung nicht an, und zwar ohne weitere Begründung. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am letzten Freitag auf Anfrage mit.

Damit hat sich auch der Antrag der Landwirte auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz erledigt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster die Offenlegung der Empfängerdaten erlaubt hatte, vertrat in der letzten Woche das OVG Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald die gegenteilige Auffassung und untersagte eine Veröffentlichung der Daten einer Agrargesellschaft bis auf weiteres. Die Amtschefs der Agrarministerien des Bundes und der Länder waren Ende April übereingekommen, die für den 30. April vorgeschriebene Offenlegung der Daten zunächst zwei Wochen auszusetzen, weil man davon ausgegangen war, dass sich in dieser Zeit die Rechtslage klärt. Die EU-Kommission hatte signalisiert, dass sie zunächst keine rechtlichen Schritte gegen Deutschland einleiten werde. Inzwischen scheint aber auch in Brüssel die Geduld allmählich zu Ende zu gehen. Ein EU-Diplomat aus dem Umfeld des für Audit und Betrugsbekämpfung zuständigen Kommissars Siim Kallas wies vergangene Woche darauf hin, dass man bereits 2006 an fünf deutsche Minister geschrieben habe, um Probleme des Datenschutzes auszuräumen. Dabei seien keine Fragen offen geblieben. age