Union und SPD können sich nicht auf Bundeswaldgesetz einigen

Novelle gescheitert – Streitpunkt „standortheimische Wälder“

Die Novelle des Bundeswaldgesetzes kommt zumindest in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande. Die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, konnten sich vergangene Woche nicht einigen. Ausschlaggebend für das Scheitern waren letztlich unterschiedliche Auffassungen der Koalitionsfraktionen über eine Neufassung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Während die SPD auf den zwischen den Verhandlungsführern beider Seiten gefundenen Formulierungen beharrt, die unter anderem die Verpflichtung zum Aufbau „standortheimischer Wälder“ vorsehen, lehnen Teile der Unionsfraktion und insbesondere die CSU dies ab.

Waldbesitzer wehren sich gegen eine Festlegung auf Baumarten durch den Begriff standortheimische Wälder.

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Der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrats (DFWR) und CDU-Bundestagsabgeordnete Georg Schirmbeck zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Es sei darum gegangen, gesetzliche Festlegungen zu verhindern, die eine erhebliche Belastung für die Waldbesitzer bedeutet hätten, sagte Schirmbeck beim 2. Symposium „Waldstrategie 2020“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin. Der DFWR-Präsident bedauerte, dass damit notwendige und in der Koalition unstrittige Neuregelungen ebenfalls auf der Strecke bleiben. Dabei handelt es sich um eine Klarstellung, dass Kurzumtriebsplantagen und Agroforstflächen nicht als „Wald“ im Sinne des Gesetzes definiert sind, eine Lockerung der Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer sowie die Erweiterung des Aufgabenkatalogs der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen.

Schirmbeck verwies auf den Klimawandel, der erhebliche Auswirkungen auf die künftige Baumartenzusammensetzung im Wald haben werde. Die Auswahl der Baumarten dürfe jedoch nicht vom Gesetzgeber von vornherein eng begrenzt werden, sondern müsse auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen. Man lehne daher eine Vorfestlegung auf „standortheimische Baumarten“ ab, weil dies die Nutzung von Arten wie der Douglasie zumindest erschwere oder gar unmöglich mache, obwohl sie sich an bestimmten Standorten möglicherweise hervorragend eignen werde. Alleiniges Kriterium müsse daher die Standortgerechtigkeit sein. age