Beratungsarbeit für künftige Herausforderungen rüsten
Ziele und Inhalte am wachsenden Bedarf der Betriebe ausrichten
Die Offizialberatung für die Landwirtschaft in Hessen stellt gemeinsam mit dem Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen ein wichtiges Instrumentarium zur Unterstützung der erfolgreichen Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und Sicherung der Familieneinkommen auf dem Land dar. Das LW befragte den Direktor des LandesbeÂtrieÂbes Landwirtschaft Hessen (LLH) und früheren Geschäftsführer des BeraÂtungskuratoriums, AndreÂas Sandhäger, über die künftige Ausrichtung der Beratungsarbeit in Hessen.
LW: Herr Sandhäger, welche Erwartungen haben landwirtschaftliche Unternehmer in Hessen heute an die Offizialberatung?Andreas Sandhäger: Landwirte stehen derzeit unter dem Einfluss vieler Rahmenbedingungen und HerausforderunÂgen: Dabei müssen sie unÂter anderem mit den nicht planbaren PreisveränÂdeÂrunÂgen auf den Märkten umgehen können und sich gleichzeitig auch den wichÂtiÂgen Investitionsfragen und -entscheidungen zur Entwicklung des Betriebes und Stabilisierung des EinÂkommens stellen. Nicht zuÂletzt stehen LandÂwirte unter dem Einfluss hoher gesellschaftliÂcher AnfordeÂrungen. Hier ist die UmÂsetÂÂÂÂÂÂzung des landÂwirtÂschaftÂÂliÂchen Fach- und FörÂderÂÂÂrechtes und aktuell die UmsetÂzung der WRRL zu nennen. Die Landwirte erwarten in dieser Situation von der Beratung des LLH eine intensive Begleitung mit Tatkraft und Kompetenz.
LW: Wo besteht Ihrer Meinung nach ein wachsender Beratungsbedarf?
Sandhäger: Ständiger Arbeitsbereich ist stets die intensive Beratung in der Produktionstechnik von Pflanzen- und Tierproduktion, Ökolandbau sowie dem GarÂtenbau. Deutliche Schwerpunkte liegen auch in der Betriebswirtschaft. In der Phase der Investitionsentscheidung und -umsetzung ist hoher Beratungsbedarf nötig. Ein weiterer Schwerpunkt mit leider ansteigenden Beratungszahlen ist die Beratung für Betriebe, die vor sehr akuten und komplexen Problemen stehen. Diese sozio-ökonomische Beratung hat in den letzten Jahren an Umfang zugenommen. Der LLH bietet hier den Betrieben eine Betriebsanalyse mit SchwachÂÂstellensuche und das gemeinsame Erarbeiten von Lösungsansätzen an, auch wenn nicht immer die Zukunft der Familie im landwirtschaftÂlichen BeÂtrieb gesichert werden kann.
Ein besonderes Anliegen der Beratung sind derzeit die Betriebe, die durch die Preiseinbrüche vor großen finanziellen Problemen stehen. Besonders die katastrophale LaÂge auf dem MilchÂmarkt erfordert fundierÂte Handlungsschritte, wie es in den Betrieben nun weitergehen kann. Die BeraÂtung setzt da an, wo der Einfluss des Betriebes möglich ist, dazu gehört insbesondere die gemeinÂsam mit dem Landwirt zu erarbeitende Analyse und OpÂtimierung seiner Produktionskosten. Sie bietet UnÂterÂstütÂzung bei der Planung des FremdÂkapitalÂeinsatzes und bei Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen.
LW: Welche Angebote sollten Ihrer Ansicht nach stärker genutzt werden?
Sandhäger: Meines Erachtens sind die Arbeitskreise aus allen Fachrichtungen ein für die Betriebsleiter besonders erfolgreiches Angebot. In rund 40 Arbeitskreisen, die von den Beratungskräften des LLH betreut werden, arÂbeiÂten über 800 Betriebsleiter zusammen. Hier wird eine AusweiÂtung angestrebt, um fundierÂte Betriebsentwicklungen in Hessen zu ermöglichen. Die ArbeitskreiÂse werden in drei Intensitätsstufen angeboten. Die gemeinsame Arbeit und Diskussion von wissenschaftlichen und technischen NeuÂerungen, Erfassung und Auswertung der betriebsspezifischen Daten, der horizontale und vertikale Vergleich und der Erfahrungsaustausch bieten wertvolle Unterstützung und Innovation.
LW: Und wie kann die Beratungsarbeit fiÂnanÂziert werden, also wie können die Beratungspraxis und -leistung auf der regionalen sowie auf der LanÂÂdesÂebene sichergestellt werden?
Sandhäger: Die hessische Landesregierung unterstützt die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe durch die Bereitstellung der Offizialberatung in der Trägerschaft des Landesbetriebes LandÂwirtschaft Hessen (LLH) mit allen positiven Auswirkungen auf die NachhalÂtigkeit der Landbewirtschaftung, die Kulturlandschaft, die Umweltsicherung, die Qualität der Nahrungsmittel und die Wettbewerbsfähigkeit. Die Offizialberatung erfolgt auf Grundlage des BerufsÂstandsmitwirkungsgesetzes. Die BeraÂtung ist weitestgehend kostenfrei, die EntÂscheidung zur Kostenerhebung wird anhand von Kriterien überprüft. Die deÂtailÂlierten Regelungen zu den Beratungsgebühren sind im Entgeltverzeichnis des LLH aufgeführt. Die Sicherung und Stärkung der Beratung ist ein Ziel der hessischen Landesregierung.
LW: Welche Unterschiede in der Beratungspraxis sowie den Instrumenten der Beratung in Hessen stellen Sie zu der in anderen Bundesländern, wie der in Bayern, heraus?
Sandhäger: Die Beratung der Betriebe ist in jedem Bundesland anders organisiert. Dabei geht das vielfältige Spektrum von der reinen Privatberatung bis hin zur Offizialberatung in verschiedenen OrganiÂsationsformen. Das bayerische Modell der Verbundberatung ist noch neu, der Landwirt steht hier verschiedenen Beratungsträgern gegenüber. In Hessen werden seit 2001 die Aufgaben, Ziele und InÂhalte der Beratung in allen FachrichtunÂgen von dem Kuratorium für das landwirtÂschaftliche und gartenbauliche BeratungsÂwesen mit seinen angegliederÂten fünf FachÂausschüssen bestimmt. Großer Vorteil im hessischen Beratungsangebot ist das gebündelte fachliche Angebot aus einer Hand. Ferner ermöglicht und sichert das Kuratoriumsmodell die Vernetzung und Kooperation zu den Verbänden und Institutionen. Die Rückmeldungen aus der Praxis zum Beratungsangebot, zur Beratungsorganisation oder zur BeraÂtungsqualität gehen direkt über die VerÂtreÂter der Mitgliedsverbände ins Kuratorium. Eine schnelle Aktion und ReÂakÂÂtion ist möglich und erfolgt. Dieser hohe Einfluss der Praxis sichert damit das kundenorientierte Angebot. Die Fragen stellte Dr. Moennig