Damoklesschwert positiver Befund

Legehennenhalter und die neue Salmonellenverordnung

Die vor drei Monaten in Kraft getretene Hühner-Salmonellen-Verordnung („VO zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn“ vom 6. April 2009) war das zentrale Diskussionsthema einer Vortragsveranstaltung des Geflügelwirtschaftsverbandes Hessen vergangene Woche in Lich-Eberstadt.

Wird ein Legehennenbestand positiv auf Salmonellen getestet, dürfen die Eier nicht mehr als Konsumeier verkauft werden. Das Schlachten des kompletten Bestandes, Desinfektion und neues Belegen des Stalls sind die Folgen. Derzeit gebe es noch Schlachtereien, die Tiere abnehmen, künftig sei aber wohl mit Entsorgungskosten zu rechnen.

Foto: Sascha Braun

Die Hennenhalter fühlen sich von der Verordnung entschieden benachteiligt: Die Sanktionen beim Auftreten von Salmonellen sind massiv und sie treffen vor allem die Eier produzierenden Betriebe. Friedrich Strauß, Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbandes Hessen, meint dagegen: „Bei den Salmonellen handelt es sich um ein Verbraucherproblem, das kann man nicht den Haltern alleine aufbürden.“ Doch wie ist überhaupt die aktuelle Situation der Salmonellenbelastung in hessischen Legehennenbetrieben?

Salmonella Enteritidis nur in 6 Prozent der Fälle

Das EU-Monitoring, das der Verordnung vorausging, hatte für Deutschland noch eine „Prävalenz“ (Vorkommen in Herden) von 29 Prozent festgestellt, einer der höchsten Werte in Europa. Im Zentrum dabei stand und steht auch heute der Salmonellentyp Salmonella Enteritidis. Dieser Wert ist nach dem Hessischen Beratungsprogramm zur Legehennen-Salmonellose (HBLS) auf sechs Prozent abgesunken, und laut letzten Untersuchungen im Jahr 2008 betrug das Vorkommen von S. Enteritidis in hessischen Legehennenbeständen nur noch zwei Prozent. „Das sieht doch ganz gut aus“, meinte Dr. Thomas Redmann vom Geflügelgesundheitsdienst (Gießen), der die Zahlen in Lich präsentierte. Mit den eingeschlagenen Maßnahmen „ha­ben wir schon eine ganze Menge erreicht“, so Redmann, der eine Hoffnung allerdings dämpfte: „Wir werden nicht auf null kommen.“ Die prozentualen Werte beziehen sich in diesen Untersuchungen stets auf die untersuchte Anzahl der Herden. Je nach betroffener Herdengröße kann die Anzahl der betroffenen Tiere dahinter stark schwanken. Etwas anders stellen sich die Ergebnisse der amtlichen Proben in Hessen im ersten Halbjahr 2009 dar, hier waren 8,3 Prozent der Proben Salmonellen-positiv (in allen Fällen S. Enteritidis). Allerdings wurden nur 36 Herden untersucht, drei davon mit positivem Ergebnis. Redmann erwartet langfristig, dass pro Jahr 3 bis 4 Prozent der Untersuchungen in hessischen Legehennenbetrieben einen positiven Salmonellenbefund zeigen. Bei 1,5 Mio. Legehennen in Hessen wären das durchschnittlich 60 000 Tiere pro Jahr.

Nur Eier aus kontrollierter Erzeugung dürfen in den Handel

Nach Auffassung von Friedrich Strauß trifft die Salmonellen-Verordnung die hessischen Erzeuger wegen der hier vorherrschenden kleinen Strukturen besonders hart. Seit dem 1. Januar 2009 dürfen nur noch Konsumeier aus kon­trollierten und salmonellenfreien Herden in den Handel. „Gemaßregelt“ wird unter den vielen existierenden Salmonella-Typen nur das Auftreten von Enteritidis und Typhimurium. Zwar dürfen solche Eier noch in eine industrielle Verwertung mit Hitzebehandlung, doch für die hessischen Halter sei das zumeist keine Lösung. „Wenn Salmonellen auftreten, dann ist eine Vermarktung in den Betriebsgrößen wie in Hessen nicht mög­lich“, sagt Strauß. Für hessische Legehennenhalter werde ein Salmonellenfund deshalb in aller Regel bedeuten: Schlachten des kompletten Bestandes, Des­infektion und neues Belegen des Stalls. „Der­zeit gibt es noch Schlachtereien, die Tiere abnehmen,“ sagt Strauß, künftig sei aber wohl mit Entsorgungskosten zu rechnen.

Probenrhythmus wird deutlich erhöht

Eine weitere Folge der Salmonellen-Verordnung: Der Probenrythmus wird deutlich erhöht. In Legehennenbetrieben werden während der Produktionsphase alle 15 Wochen Proben genommen, als Kotproben oder mit Sockentupfern, je nach Haltungsform. Für Klaus-Peter Linn, Geschäftsführer des Geflügelwirtschaftsverbandes Hessen, bedeuten diese Kontrollen: „Alle 15 Wochen schwebt über den Haltern das Damoklesschwert eines positiven Befundes.“ Wenn der Stall im Anschluss komplett geräumt werden muss, dann könne es zwei bis drei Monate dauern, bis wieder die Produktion von Eiern anläuft. Schlimmer noch als der Einnahmeverlust wegen des Vermarktungsverbotes für Konsumeier ist für Linn: „Sie verlieren in dieser Zeit ihre Kunden“ – und es könne jeden treffen, „niemand kann sich zurücklehnen und meinen, er sei sicher.“ Neben den betriebseigenen Kontrollen findet jedes Jahr noch eine amtliche Kontrolle statt, bei der zusätzlich eine Staubprobe im Stall genommen wird. Diese amtliche Kon­trolle findet in allen Betrieben mit einer Größe über 1 000 Legehennen statt, die Aufteilung des Bestandes auf mehrere kleine Herden spielt dabei keine Rolle. Die meisten hessischen Landkreise hätten diese Aufgabe dem Tiergesundheitsdienst übertragen, berichtete Redmann. Können salmonellengeschädigte Betriebe mit einer Entschädigung rechnen? Eine „Entschädigung“ gebe es nicht, sagt Friedrich Strauß, wohl aber „eine Härtefallregelung“. Denn Salmonellen seien keine Tierkrankheit, deshalb bestehe auch kein gesetzlicher Anspruch. Doch es gibt Zahlungen aus der Tierseuchenkasse (TSK), diese sind aber an besondere Bedingungen geknüpft. Alle hessischen Legehennenhalter, die davon profitieren wollen, müssen gegenüber der TSK eine Verpflichtungserklärung abgeben, die jetzt im Entwurf vorliegt. Diese Verpflichtung basiert auf dem Leitfaden „Salmonellenbekämpfung bei Legehennen“ des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, ZDG. Dazu gehören die Betreuung der Bestände durch einen Fachtierarzt mit vierteljährlichen Bestands­untersuchun­gen, mindestens einmal jährlich die Reinigung und Desinfektion der Futtermittelleitungen, die Impfpflicht in Legehennenaufzuchten mit mehr als 350 Tieren, regelmäßige Bekämpfung von Schadnagern und umfassende Dokumentationspflichten. Was die Hennenhalter aber erbost: Sie sind als betreuende Personen verpflichtet, sich jedes Jahr selbst auf Salmonellen untersuchen zu lassen. Da werde vom Hennenhalter mehr verlangt als in der Lebensmittelindustrie und -verarbeitung. Absatz 4 des Entwurfs zur Verpflichtungserklärung legt aber fest: Bei Nichtbeachtung der Auflagen „können von der Hessischen Tierseuchenkasse übernommene Leistungen zurückgefordert werden.“ Klaus-Peter Linn begründete die Verpflichtungserklärung: „Wenn wir Solidarität leisten, müssen die Betriebe auch eine Gegenleistung bringen“, und betonte, „prinzipiell unterscheidet sich die Verpflichtungserklärung nicht von der Salmonellenverordnung“.

Zuschuss des Landes wäre angemessen

Dr. Frank Jäger vom Hessischen Bauernverband (Jäger gehört auch dem Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse an) erläuterte gegenüber dem LW noch einmal die speziellen Vereinbarungen der Legehennenhalter mit der TSK: In diesem Jahr haben alle hessischen Legehennenbetriebe mit einem Bestand über 1 000 Tieren, die sich auch den amtlichen Kontrollen unterziehen müssen, einen auf zehn Cent pro Henne erhöhten Beitrag eingezahlt (bisher waren es vier Cent). Mit diesen zusätzlichen Einzahlungen wurde innerhalb der Geflügelkasse ein separater Topf für salmonellengeschädigte Betriebe aufgebaut, er enthält jetzt etwa 90 000 Euro. „Das Geld darf nur für diesen Zweck ausgegeben werden“, so Jäger. Derzeit befinden sich der Geflügelwirtschaftsverband und der Bauernverband in Gesprächen mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium, ob dieses die Zahlungen der Tierseuchenkasse im Salmonellenfall noch einmal um denselben Beitrag aufstocken kann. Bedingung für die mögliche Härtefallbeihilfe durch das Land wäre aber – nicht anders als für die Zahlung aus der Tierseuchenkasse – eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des betroffenen Betriebes. Auch Thomas Redmann vom Geflü­gel­ge­sund­heits­dienst würde angesichts der zu erwarten­den geringen Zahl der Fälle pro Jahr, aber der großen Härte für den Einzelbetrieb, eine öffent­liche Unterstützung für an­ge­messen halten. Aktuell sind in Hessen drei Legehennenbetriebe von Salmonellen betroffen.

Gespräche mit privaten Versicherungen laufen

Ãœber die Tierseu­chenkasse hinaus gibt es derzeit auch Gespräche mit der privaten Ver­siche­rungswirt­schaft. Die Geflügelhalter suchen jetzt eine maßgeschneiderte Spezialversicherung für den Salmonellenfall. Dirk Höppner vom ZDG berichtete in Lich, die Verhandlungen seien schon „recht weit gediehen“, in der nächsten Zeit erwarte man Angebote. Sicher aber sei, so Höppner: „Es wird recht teuer“. Einstweilen wären Versicherungen nämlich nur bereit, Verträge für eine Laufzeit von drei Jahren abzuschließen. In jedem Falle werde es für Hessen einen landesspezifischen Zuschnitt für die Salmonellen-Versicherung geben, wie in NRW und Niedersachsen, wo es solche privaten Risikoabsicherungen für Legehennenhalter bereits gebe, so Dirk Höppner vom ZDG.

Bernhard Krüsken vom Deutschen Verband Tiernahrung (DVT) in Bonn sprach schließlich zum Thema „Salmonellen und Futtermittel“. Seine Branche habe erwartet, dass mit der neuen Salmonellen-Verordnung „eine Woge von Problemfällen über uns hereinbricht – aber das war nicht der Fall.“ Krüsken zitierte Zah­len aus der Salmonellendatenbank des DVT von 2001 bis 2007, sie zeigen einen drastischen Rückgang des Vorkommens von Salmonellen in Ölschroten. Noch 2001 war jede dritte Probe kontaminiert – heute ist dieser Anteil auf etwa drei Prozent abgesunken. Für Krüsken bedeutet das: „Die Probleme lassen sich lösen“. Auch die amtliche Futtermittelüberwachung (Zahlen von 2007) zeige: Von den Geflügelfutterproben bei den Herstellern wurden nur drei Prozent wegen Salmonellen beanstandet. Zog man die Proben des Geflügelfutters aber bei den Haltern, seien die Beanstandungen wegen Salmonellen auf neun Prozent angestiegen. „Es wird Zeit, dass mehr nach den Transporten geschaut wird“, meinte Friedrich Strauß. Ãœberraschend dann die Statistik, welche Salmonellentypen sich im Futter bei den Herstellern finden: „Es sind andere als die, die Ihnen Probleme machen“, so Krüsken. Enteritidis und Typhimurium, diejenigen, bei deren Auftreten die Hennenbetriebe mit massiven Sanktionen zu rechnen haben, und die hier auch am häufigsten auftreten, kommen laut DVT-Statistik im Futter nämlich nur zur jeweils einem Prozent vor. Hier stehen andere Serotypen im Vordergrund wie Salmonella Lexington, Senftenberg, Livingstone, Tennessee, die aber für den Hennenhalter keine Gefahr bedeuten.

Die Hühner-Salmonellen-Ver­­ordnung enthält auch Vorschrif­ten für die Futtermittel­hersteller. Dort heißt es, Hühner­futtermittel dürften nur abgege­ben werden, wenn der Her­steller bescheinigt, dass er Salmonellen­untersuchungen durchgeführt hat. „Wir sitzen alle im selben Boot“, sagte Bernhard Krüsken, wenn in der Futtermittelfabrik Salmonellen festgestellt würden, dann müssten die Maschinen angehalten werden. „Wir dürfen auch keine Salmonellen haben, genau so wenig wie Sie.“

Futterhersteller darf kontaminiertes Futter behandeln

Klaus-Peter Linn hielt dem allerdings entgegen: „Sie haben aber nicht alle 15 Wochen eine Sockenkontrolle, mit Gefahr der Betriebsstilllegung“. Auch muss ein Futtermittelbetrieb nach einem Salmonellenfund das Futter nicht gleich entsorgen – er kann es durch Erhitzen oder durch Zugabe von Säure sterilisieren und weiterverwenden. Doch wegen der langen Dauer der Analyse nach der Probennahme ist die Ware längst an die Landwirtschaft verkauft, bis der Befund vorliegt. Laut Krüsken gibt es indes die Verpflichtung, einen solchen positiven Befund an die abnehmenden Legehennenhalter zu melden – keiner der anwesenden Hennenhalter konnte sich jedoch erinnern, jemals eine solche Benachrichtigung erhalten zu haben. Michael Schlag