Absatzfondsbeiträge für Raps werden rückabgewickelt

Landwirte können Ansprüche beim Abnehmer geltend machen

Bei einem zweiten Treffen zur Rückabwicklung der Absatzfondsgelder für Raps und Sonnenblumen haben sich die beteiligten Verbände der Warenkette kürzlich auf eine Rückzahlung der Absatzfondsbeiträge im Rahmen der jeweiligen Vertragsbeziehungen verständigt.

Absatzfondsbeiträge für Raps und Sonnenblumen werden rückabgewickelt.

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Nach der Prüfung verschiedener Modelle für die Rückabwicklung haben sich der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie (OVID), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Bundesverband Agrargewerbliche Wirtschaft (BVA), der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG) sowie der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) laut eigenen Angaben darauf geeinigt, die Rückabwicklung nach den Vertragsbeziehungen der Lieferkette vorzunehmen.

Die im OVID-Verband zusammengeschlossenen Ölmühlen würden nun die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zurück gezahlten Gelder an ihre jeweiligen Vorlieferanten weiterleiten. Dafür sei es erforderlich, dass die Genossenschaften und der Landhandel ihre Ansprüchefür den Zeitraum 1. Juli 2006 bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2009 bei den Ölmühlenbetrieben nachweisbar geltend machen.

„Wir rechnen damit, dass die Ansprüche des Handels bei uns ab September 2009 eingehen können“, sagt Wilhelm F. Thywissen, Vorstandsvorsitzender von OVID. Die ölsaatenverarbeitende Industrie werde dann eine schnelle Rückabwicklung berechtigter Ansprüche an den Handel vornehmen, der dann die Weiterleitung an die anspruchsberechtigten Landwirte übernimmt. Für die Landwirte bedeute dies, dass sie anschließend ihre Ansprüche bei ihren Abnehmern geltend machen müssen. Dies sei aber erst ab September 2009 sinnvoll, wenn die Vorbereitung der technischen Ab­wicklung der Rückzahlung abgeschlossen sei. LW