Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte benennen

Bewerbung beim GAA für Periode 2010-2015 bis 30. September

In den kommenden Monaten führen die Gebietsagrarausschüsse in allen Gemeinden das Benennungsverfahren für die Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertretungen für die Wahlperiode 2010 bis 2015 durch. Seit der letzten Änderung des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes vom 15. Dezember 2005 ist ein Benennungsverfahren an die Stelle von Wah­len getreten. Nur dort, wo sich mehrere Personen auf eine Position be­werben, führt der Gebietsagrarausschuss ein Auswahlverfahren durch.

Die Gebietsagrarausschüsse führen in allen Gemeinden Hessens das Benennungsverfahren für die Ortslandwirte für die Wahlperiode 2010 bis 2015 durch. Interessier­te werden gebeten, sich bis zum 30. September 2009 zu bewerben.

Foto: Moennig

Ein Merkblatt über die Einzelheiten zur Benennung von Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte durch den Gebietsagrarausschuss finden interessierte Landwirte hier. Der Landesagrar­ausschuss teilt anlässlich der Wahl der Orts­landwir­tinnen und Ortslandwirte für die Periode 2010 bis 2015 folgende Voraussetzungen mit: Benannt werden kann, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grund­gesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglieds­staates der Europäischen Union besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Hessen ihren/seinen Wohnsitz hat.

Außerdem muss die benannte Person in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 2 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LN), bei Sonderkulturen ab 0,2 ha LN als Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber, überwiegend als mithelfende Familienangehörige oder Angehöriger oder als Arbeit­neh­merin oder Arbeitnehmer tätig sein. Interessierte Landwirtin­nen und Landwirte, Gärtnerin­nen und Gärtner sowie Winzerinnen und Winzer, auf die diese vorge­nann­ten Voraussetzungen zutref­fen, werden gebeten, sich bis zum 30. September 2009 bei der Geschäftsstelle ihres jeweils zu­stän­digen Gebiets­agrar­aus­schus­ses zu bewerben, so der Lan­des­agrar­ausschuss laut der Presse­mel­dung.

Die Gebiets­agrar­ausschüsse und ihre Geschäftsstellen würden entsprechend der Bewerbersituation direkt benennen (wenn nur ein Bewerber je Position vor­handen ist) oder örtliche Wahl­veran­stal­tungen durchführen. Dazu werde seitens der Gebiets­agrar­aus­schüsse auf geeignete Weise, das heißt ortsüblich einge­laden. Der Landesagrarausschuss bitte alle Interessierten, sich zu bewerben, damit örtlicher landwirtschaftlicher Sachverstand möglichst zahlreich in Entscheidungen der staatlichen Verwaltung einfließen könne. LW