Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte benennen
Bewerbung beim GAA für Periode 2010-2015 bis 30. September
In den kommenden Monaten führen die Gebietsagrarausschüsse in allen Gemeinden das Benennungsverfahren für die Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertretungen für die Wahlperiode 2010 bis 2015 durch. Seit der letzten Änderung des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes vom 15. Dezember 2005 ist ein Benennungsverfahren an die Stelle von WahÂlen getreten. Nur dort, wo sich mehrere Personen auf eine Position beÂwerben, führt der Gebietsagrarausschuss ein Auswahlverfahren durch.
Foto: Moennig
Außerdem muss die benannte Person in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 2 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LN), bei Sonderkulturen ab 0,2 ha LN als Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber, überwiegend als mithelfende Familienangehörige oder Angehöriger oder als ArbeitÂnehÂmerin oder Arbeitnehmer tätig sein. Interessierte LandwirtinÂnen und Landwirte, GärtnerinÂnen und Gärtner sowie Winzerinnen und Winzer, auf die diese vorgeÂnannÂten Voraussetzungen zutrefÂfen, werden gebeten, sich bis zum 30. September 2009 bei der Geschäftsstelle ihres jeweils zuÂstänÂdigen GebietsÂagrarÂausÂschusÂses zu bewerben, so der LanÂdesÂagrarÂausschuss laut der PresseÂmelÂdung.
Die GebietsÂagrarÂausschüsse und ihre Geschäftsstellen würden entsprechend der Bewerbersituation direkt benennen (wenn nur ein Bewerber je Position vorÂhanden ist) oder örtliche WahlÂveranÂstalÂtungen durchführen. Dazu werde seitens der GebietsÂagrarÂausÂschüsse auf geeignete Weise, das heißt ortsüblich eingeÂladen. Der Landesagrarausschuss bitte alle Interessierten, sich zu bewerben, damit örtlicher landwirtschaftlicher Sachverstand möglichst zahlreich in Entscheidungen der staatlichen Verwaltung einfließen könne. LW