Vor der Lese muss Klarheit herrschen
Hektarhöchstertrag für Federweißer schnellstmöglich klären
Bisher sei Federweißer in der Gruppe mit 150 Hektoliter je Hektar vermarktet worden, so Steitz. Die Winzer seien daher davon ausgegangen, dass „Deutscher Federweißer“ ohne Herkunft, Jahrgang und Rebsorte wie der „Deutsche Wein“ ohne Herkunft und Rebsorte aus dem Kontingent in Höhe von 150 Hektoliter und Federweißer mit geographischer Herkunft und/oder Rebsorte aus dem Kontingent in Höhe von 125 Hektoliter je Hektar vermarktet werden könne.
Welches Kontingent zugrunde legen?
Nun gebe es jedoch Diskussionen, dass Federweißer als geschützte traditionelle Bezeichnung nur im Zusammenhang mit einer geographischen Herkunft verwendet werden dürfe und aus dem Kontingent in Höhe von 125 Hektoliter je Hektar bedient werden müsse.
Weinbaupräsident Steitz stellte in diesem Zusammenhang klar, dass Federweißer kein Konkurrenzprodukt zu den klassischen Stilweinen darstellt und ausschließlich einem zusätzlichen Konsum diene, der den Markt entlaste. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass hierfür ein Hektarhöchstertrag in Höhe von 125 Hektoliter pro Hektar gelten solle. Steitz forderte daher Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner und Staatsminister Hering auf, schnellstmöglich eine Klärung in dieser für die heimischen Winzer so wichtigen Frage herbeizuführen. bwv