Weiter Streit um Schulobstprogramm

Vermittlungsausschuss tagt erst am 8. September

Der Zeitplan für die Umsetzung des EU-Schulobstprogramms in Deutschland gerät immer stärker durcheinander. Während die Schulkinder in den meisten Bundesländern schon aus den Ferien zurück sind, wird sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erst am 8. September zusammensetzen, um über die tägliche Extraportion Obst und Gemüse für die Schüler zu verhandeln. An diesem Tag ist auch die letzte Sitzung des Bundestags vor der Wahl am 27. September geplant.

Die Finanzierung des Schulobstprogramms ist Zankapfel zwischen Bund und Ländern.

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Einigt sich der Vermittlungsausschuss nicht â€“ und danach sieht es nach jetzigem Stand des politischen Tauziehens aus –müsste der Bundesrat, wenn er bei seiner bisherigen Linie bleibt, bei seiner Sitzung am 18. September Einspruch gegen das vom Bundestag verabschiedete Gesetz erheben. Dem Bundestag bliebe wegen fehlender Sitzungstermine vor der Wahl aber keine Zeit mehr, diesen Einspruch zu überstimmen. Das Gesetz und damit das Schulobstprogramm wären gescheitert; nach der Wahl müsste ein neuer Anlauf unternommen werden.

Nach wie vor sind sich Bund und Länder über die Finanzierung uneins. Während der Bund unter Hinweis auf die Kulturhoheit der Länder dort auch die Kofinanzierung der EU-Mittel sehen will, pocht man in den Bundesländern auf eine ernährungspolitische Verantwortung des Bundes und die damit einhergehende Pflicht, Geld für das EU-Programm fließen zu lassen. Im Bundeslandwirtschaftsministerium verweist man hingegen auf die Ergebnisse der Föderalismuskommission und die notwendige Einbindung der Schulen, weshalb die Länder am Zuge seien.

Zusätzliche EU-Gelder verfügbar – Kofinanzierung notwendig

Konkret geht es um Mittel der Europäischen Union in Höhe von rund 20 Mio. Euro, die in etwa in gleicher Höhe aus deutschen Kassen aufgefüllt werden müssen, so dass insgesamt rund 40 Mio. Euro pro Jahr für verbilligtes Obst und Gemüse zur Verfügung stünden. Dies ist deutlich mehr als zunächst ge-plant. Nach dem EU-Verteilungsschlüssel hätten Deutschland eigentlich nur 12 Mio. Euro aus dem Brüsseler Säckel für das Schulfruchtprogramm zugestanden. Weil einige Staaten, darunter Großbritannien, ihre EU-Gelder jedoch gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, kann Deutschland nach mehr EU-Mitteln greifen. Das bedeutet aber auch mehr Kofinanzierung.

Wie hoch ist die absatzfördernde Wirkung?

Während die Bundesländer sich schon lange stur stellen, was das Geld angeht, hatte sich die Bundesregierung bei der Vorlage ihrer Pläne zur Umsetzung des Programms in Brüssel noch optimistisch gezeigt. So heißt es in einer Mitteilung der Regierung an die Europäische Kommission, dass „Länder in Deutschland bereit sind, mehr als ihren ursprünglichen Anteil an der Gemeinschaftsbeihilfe zu verwenden“. Am Abruf nicht genutzter EU-Mittel interessiert sind aber laut der Mitteilung lediglich Bayern, Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Thüringen. Andererseits sind Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt komplett ausgeschert. Sie werden überhaupt nicht am Schulobstprogramm teilnehmen, denn sie haben keinen Plan für die Umsetzung des Programms vorgelegt. Ohne einen solchen Plan gibt es aber auch kein Geld aus Brüssel.

Laut den regionalen Plänen fast aller Bundesländer ist für das Schulfruchtprogramm der Absatz von frischem Obst und Gemüse einschließlich Bananen förderfähig. Dass auch Südfrüchte mit dazugehören, lässt ungewiss erscheinen, wie stark die absatzfördernde Wirkung für hiesige Erzeuger tatsächlich sein kann. Allerdings wollen die meisten Länder die Speisungen bevorzugt mit Produkten aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug stemmen. age