Länderminister bleiben in der Milchpolitik bei ihrem Kurs

Erneute Absage an nationale Alleingänge zur Mengenreduzierung

Die Bundesländer bleiben in der Milchpolitik bei ihrer bisherigen Linie. Bei ihrer Herbstkonferenz am Donnerstag und Freitag vergangener Woche in Eisleben erteilten die Agrarminister der Länder mit großer Mehrheit nationalen Alleingängen zum wiederholten Mal eine Absage. „Maßnahmen zur Mengenbegrenzung in Deutschland sind kein geeignetes Mittel“, sagte Sachsens Landwirtschaftsminister Frank Kupfer, der die Konferenz leitete.

In einem gemeinsamen Beschluss warnten die Agrarminister erneut vor einer einseitigen Schwächung der deutschen Milchwirtschaft. Nach Ansicht der Ressortchefs lässt sich der Milchmarkt kurzfristig nicht durch staatliche Eingriffe stabilisieren. Sie halten vielmehr „privatwirtschaftliche Wege zur Anpassung von Angebot und Nachfrage“ für zielführend.

Kupfer: Vorruhestandsregelung teuer und kaum wirksam

Zurückhaltend beurteilen die Minister die Vorschläge von EU-Agrarkommissarin Mariann  Fischer Boel zur Unterstützung des Milchsektors (siehe S. 7). Auch hier gelte, dass allenfalls EU-weite Regelungen akzeptabel seien, beispielsweise jedoch Quotenaufkaufaktionen auf nationaler Ebene abgelehnt würden, hieß es in Eisleben. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner kündigte nach dem Treffen mit ihren Länderkollegen an, sich um weitere Informationen seitens der Kommission zu bemühen. Erst dann könne man eine Bewertung möglicher Maßnahmen vornehmen. Dabei dürfte es nicht zuletzt um die Frage der Finanzierung gehen.
Ãœberwiegend skeptisch stehen die Bundesländer einer Vorruhestandsregelung gegenüber, wie sie von Fischer Boel ins Gespräch gebracht worden ist. Lediglich sechs der 16 Minister befürworten eine solche Maßnahme. 
Kupfer verwies auf eigene Erfahrungen mit einem Vorruhestandsprogramm, da Sachsen vor einiger Zeit als einziges Bundesland von einem solchen Angebot in der EU-Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung) Gebrauch gemacht hatte. Eine derartige Maßnahme sei teuer, kaum marktwirksam und unter Gerechtigkeitsaspekten für eine einzelne Gruppe von Landwirten nicht zu rechtfertigen, sagte der Minister.
Zudem stelle sich die Frage einer längerfristigen Finanzierung über die laufende EU-Finanzperiode hinaus. Dieser Meinung schloss sich die Mehrzahl der Minister an. Anderer Auffassung sind die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schles­­wig-Holstein, die eine Vorruhestandsregelung für sinnvoll halten. Voraussetzung ist allerdings, sie würde ausschließlich mit neuen EU-Mitteln finanziert.

Die Agrarministerkonferenz in Kloster Helfta in Eisleben wurde begleitet von Protestaktionen von Milcherzeugern. imago

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EU muss Markt-Maßnahmen weiter anwenden

Kupfer betonte, dass die bislang vor allem auf europäischer Ebene ergriffenen Maßnahmen zur Stützung des Milchmarktes allmählich Wirkung zeigten. Der CDU-Politiker sprach von einem „Schimmern am Horizont“, das auf eine Trendwende am Milchmarkt hindeuten könnte. Wenig Verständnis zeigten die Minister für die Protestaktionen von Mitgliedern des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM), die das Tagungsgelände am vergangenen Freitag blockierten.
Sachsen-Anhalts Agrarstaatssekretär Dr. Hermann-Onko  Aeikens sprach von einer politisch und rechtlich fragwürdigen Aktion, die über das Ziel hinausschieße. Nach den Worten von Brandenburgs Landwirtschaftsminister Dr. Dietmar Woidke helfen die BDM-Forderungen „keinem deutschen Milcherzeuger“.
Unterdessen waren sich die Agrarminister weitgehend einig, dass ein erneuter Anlauf in Brüssel für eine Aussetzung der beschlossenen Quotenerhöhung sinnlos wäre, nachdem sich zuletzt eine klare Mehrheit gegen den deutschen Vorstoß ausgesprochen hatte. In einem Beschluss plädieren die Agrarminister stattdessen für eine befristete Fortführung der auf EU-Ebe­ne vorhandenen Marktinstrumente für den Milchmarkt, ferner für eine Wiederbelebung innergemeinschaftlicher Beihilfen zur Verwendung von Milchprodukten in der Lebensmittelverarbeitung und zur Futtermittelherstellung sowie für eine Erhöhung der Schulmilchbeihilfe.

Aufgebende und expandierende Betriebe berücksichtigen

Auf Bundesebene halten die Länderminister eine Fortführung und einen Ausbau der Maßnahmen zur Absatzförderung für notwendig. Dazu zähle auch die Erschließung neuer Absatzmärkte. Weitere sinnvolle Maßnahmen sehen sie in einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationen und Forschung im Ernährungs- und Milchsektor, wobei insbesondere die Molkereiunternehmen gefordert seien, sowie in der Neuauflage eines Programms zur Förderung von Langfristkrediten aus Bundesmitteln.
Prüfen lassen wollen die Ressortchefs, unter welchen Voraussetzungen Rückforderungen von Fördermitteln vermieden werden können, wenn Betriebe aufgrund der Krise am Milchmarkt ihre Produktion einstellen müssen. Insgesamt müsse sichergestellt sein, dass in den Begleitmaßnahmen für den Milchbereich sowohl die Belange der aufgebenden als auch die der umstiegs- und wachstumswilligen Betriebe berücksichtigt werden.

Hessen und Bayern anderer Meinung

Dass es auf Länderseite abweichende Meinungen gibt, wird an den sechs Protokollerklärungen zu den Eislebener Milchmarktbeschlüssen deutlich. Darin bekräftigen Bayern und Hessen ihre Forderung nach mengenbegrenzenden Maßnahmen in Deutschland, sollten die Versuche auf europäischer Ebene erfolglos bleiben. Konkret sind beide Länder weiter für eine Abschaffung der Saldierung und eine Erhöhung des Umrechnungsfaktors. Mecklenburg-Vorpommern bringt wiederum sein System einer differenzierten Bezahlung von vertraglich vereinbarter Milchmenge und Ãœbermengen in die Diskussion. Gemeinsam mit Bayern und Hessen gibt Mecklenburg-Vorpommern zudem zu Protokoll, dass aus seiner Sicht eine EU-weite zeitweilige Aussetzung von Teilen der Milchquoten die preiswerteste und wirksamste Alternative zur Stabilisierung des Milchmarktes sei. 
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