Landwirte unterstützen Feldlerche mit Ackerfenster
HBV und NABU stellen Aktion „Lerchenfenster in Hessen“ vor
Landwirte haben kein Problem mit Startbahnen auf ihren Äckern – soÂÂlange diese für die Feldlerche sind. Für den Vogel lassen sie gerne ein paar Quadratmeter im Feld frei; denn der Sänger in unserer Flur wird immer seltener. Das gab es bei der Vorstellung des gemeinsamen Schutzprojektes „Lerchenfenster für Hessen“ des NABU-Landesverbandes Hessen und des Hessischen Bauernverbandes vorige Woche im oberhessischen Hörnsheim auf dem Betrieb Michael Engel zu erfahren.
Die BeÂstände der Feldlerche gehen stark zurück; auf der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands wird der Zugvogel als gefährdet geführt. Durch das Anlegen von Ackerfenstern sollen die Brutbedingungen für die Feldlerche verÂÂbessert werden. Hierfür sei die Unterstützung der Landwirte nötig, erÂläuÂterÂten Assessor Wolfgang Koch, Jurist beim HesÂsiÂschen Bauernverband (HBV) und gleichzeitig Mitglied des VorÂstands des NaturÂÂschutzzentrums Hessen (NZH), sowie Hartmut Mai, Landesgeschäftsführer des NABU Hessen. An der Aktion beteiligt sich Michael Engel. Er ist Molkereimeister und hat den knapp 40 ha großen Landwirtschaftsbetrieb im Jahr 2 000 von seinem Vater übernommen. Den Betrieb bewirtschaftet er im Nebenerwerb fort. Weiterhin ist er daher in der Landwirtschaft engagiert und geht auch gerne zur Jagd, wie er vor seinem sieben Hektar groÂßen Rapsacker, in dem er zwölf Lerchenfenster angelegt hat, berichtete. Zur FörÂdeÂrung der Feldlerche haben der Hessische Bauernverband und der NABU Hessen dieses Projekt vereinbart. Bei der Aussaat wird für circa sechs Meter die SäÂmaÂÂÂschiÂne ausgehoben. FeldlerchenÂfenster sollten eine Größe von rund 20 m² haben und können ansonsten wie das übrige Feld mitÂbewirtschaftet werden. Zwei dieser Fenster pro ha seien ausreichend, um den Bruterfolg zu erhöÂhen. Der Ernteausfall für den Landwirt sei mit fünf Euro pro HekÂtar niedrig, der ArbeitsaufÂwand geÂring, stimmten Engel, Koch und Mai überein. Die Feldlerchenaktion ist einÂgebettet in das bundesweite Projekt „1 000 Äcker für die Feldlerche“ von NABU und Deutschem Bauernverband, es wurde mit der Herbstaussaat in diesem Jahr gestartet. In Hessen beteiligen sich 50 LandÂwirte an der Aktion. Als AnerÂkenÂnung für ihr freiwilliges EngaÂgeÂment erhalten teilnehmende Landwirte eine Hinweistafel zur Aufstellung am Ackerrand mit der Aufschrift „VoÂÂgelfreundlicher Acker.“ Beim Anlegen der Lerchenfenster sollten Abstände zu den Fahrgassen und mindestens 25 m Abstand zum Feldrand sowie etwa 50 m Abstand zu Gehölzen und Gebäuden eingehalten werden. Diese Mindestabstände seien wichtig, da zum Beispiel Füchse in Fahrgassen und am Feldrand jagen oder Feldgehölze Raubvögeln als Ansitzwarten dienten. Die Lerchenfenster können nach der Aussaat wie der Rest des SchlaÂges bewirtschaftet werden, das heißt dass auf den AckerfensÂtern auch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden können. Moe