Landwirte unterstützen Feldlerche mit Ackerfenster

HBV und NABU stellen Aktion „Lerchenfenster in Hessen“ vor

Landwirte haben kein Problem mit Startbahnen auf ihren Äckern – so­­lange diese für die Feldlerche sind. Für den Vogel lassen sie gerne ein paar Quadratmeter im Feld frei; denn der Sänger in unserer Flur wird immer seltener. Das gab es bei der Vorstellung des gemeinsamen Schutzprojektes „Lerchenfenster für Hessen“ des NABU-Landesverbandes Hessen und des Hessischen Bauernverbandes vorige Woche im oberhessischen Hörnsheim auf dem Betrieb Michael Engel zu erfahren.

Michael Engel hat auf diesem 7-Hektar-Rapsschlag 12 Lerchenfenster angelegt. Das Projekt erläutern, v.r: Michael Engel und Ehe­frau Tanja, Hartmut Mai (NABU Hessen), Wolfgang Koch (HBV), NABU-Schutzgebietbetreuer Maik Sommerhage.

Foto: Moennig

Die Be­stände der Feldlerche gehen stark zurück; auf der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands wird der Zugvogel als gefährdet geführt. Durch das Anlegen von Ackerfenstern sollen die Brutbedingungen für die Feldlerche ver­­bessert werden. Hierfür sei die Unterstützung der Landwirte nötig, er­läu­ter­ten Assessor Wolfgang Koch, Jurist beim Hes­si­schen Bauernverband (HBV) und gleichzeitig Mitglied des Vor­stands des Natur­­schutzzentrums Hessen (NZH), sowie Hartmut Mai, Landesgeschäftsführer des NABU Hessen. An der Aktion beteiligt sich Michael Engel. Er ist Molkereimeister und hat den knapp 40 ha großen Landwirtschaftsbetrieb im Jahr 2 000 von seinem Vater übernommen. Den Betrieb bewirtschaftet er im Nebenerwerb fort. Weiterhin ist er daher in der Landwirtschaft engagiert und geht auch gerne zur Jagd, wie er vor seinem sieben Hektar gro­ßen Rapsacker, in dem er zwölf Lerchenfenster angelegt hat, berichtete. Zur För­de­rung der Feldlerche haben der Hessische Bauernverband und der NABU Hessen dieses Projekt vereinbart. Bei der Aussaat wird für circa sechs Meter die Sä­ma­­­schi­ne ausgehoben. Feldlerchen­fenster sollten eine Größe von rund 20 m² haben und können ansonsten wie das übrige Feld mit­bewirtschaftet werden. Zwei dieser Fenster pro ha seien ausreichend, um den Bruterfolg zu erhö­hen. Der Ernteausfall für den Landwirt sei mit fünf Euro pro Hek­tar niedrig, der Arbeitsauf­wand ge­ring, stimmten Engel, Koch und Mai überein. Die Feldlerchenaktion ist ein­gebettet in das bundesweite Projekt „1 000 Äcker für die Feldlerche“ von NABU und Deutschem Bauernverband, es wurde mit der Herbstaussaat in diesem Jahr gestartet. In Hessen beteiligen sich 50 Land­wirte an der Aktion. Als Aner­ken­nung für ihr freiwilliges Enga­ge­ment erhalten teilnehmende Landwirte eine Hinweistafel zur Aufstellung am Ackerrand mit der Aufschrift „Vo­­gelfreundlicher Acker.“ Beim Anlegen der Lerchenfenster sollten Abstände zu den Fahrgassen und mindestens 25 m Abstand zum Feldrand sowie etwa 50 m Abstand zu Gehölzen und Gebäuden eingehalten werden. Diese Mindestabstände seien wichtig, da zum Beispiel Füchse in Fahrgassen und am Feldrand jagen oder Feldgehölze Raubvögeln als Ansitzwarten dienten. Die Lerchenfenster können nach der Aussaat wie der Rest des Schla­ges bewirtschaftet werden, das heißt dass auf den Ackerfens­tern auch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden können. Moe