Herbizideinsatz bei Nachtfrostgefahr

Einige Faktoren sprechen noch für den Herbizideinsatz in den nächsten Tagen. Insbesondere Getreide, das mit der Bestockung im Herbst beginnt, ist noch zu behandeln. In diesem Fall ist das Ertragsrisiko einer Ungrasbekämpfung im Frühjahr deutlich höher.

Nachtfröste vermindern die Verträglichkeit der Herbizide

Dagegen sprechen aber die oftmals angekündigten Nachtfröste. Bei Nachtfrösten wird die Verträglichkeit von Herbiziden he­rabgesetzt beziehungsweise die Wirkung vermindert. Das gilt insbesondere für gräserwirksame Sulfonylharnstoffe, die nicht unmittelbar nach Nachtfrösten ausgebracht werden sollten. Nach der Behandlung sollte wenigstens in den darauffolgenden vier Nächten kein starker Bodenfrost (unter -4 °C) eintreten. Es zeigt sich auch, dass die Temperaturdifferenz zwischen den Tag- und Nachttemperaturen idealerweise nicht größer als 10 °C sein sollte. Sonst braucht die Kulturpflanze zu lange für die Entgiftung des Wirkstoffes.

Chlorotika nicht unmittelbar nach oder vor Nachtfrösten ausbringen

Auch Chlorotika (Fenikan, Picona, Baccara) sollten nicht unmittelbar nach oder vor Nachtfrösten auf Getreide ausgebracht werden. Die Verträglichkeit der Wirkstoffgruppen bei Nachtfrösten ist wie folgt einzuschätzen (> bedeutet besser als): FOP/DEN (Ralon super, Axial) > Dinitroanilin (Stomp) > Harstoffderivat (IPU/CTU) > gräserwirksame Sulfonylharnstoffe (Lexus, Alister, Absolute M, Atlantis) > Chlorotika (Fenikan, Picona, Baccara). Auch der Anspruch an die Vegetationszeit nach der Behandlung ist zwischen den Wirkstoffgruppen unterschiedlich: Dinitroaniline (1 bis 6 Tage) > FOP/DEN (6 Tage Vegetation) > Harnstoffderivat (10 Tage Vegetation) > gräserwirksame Sulfonylharnstoffe (10 bis 14 Tage Vegetation) > Chlorotika (14 bis 20 Tage Vegetation). Dr. Marco Schneider, LLH