Grünlandmilchprogramm – Nachweis nicht vergessen!

Frist für ergänzende Grünlandprämie läuft bis zum 31. Januar

20 Euro je Hektar erhalten Milchviehhalter über eine ergänzende Grünlandprämie der EU.

Foto: Zieger

Im Rahmen des Grünlandmilchprogramms gibt es neben der nationalen Grünlandmilchprämie und Kuhprämie eine „ergänzende Grünlandprämie“ der EU. Für Dauer- und Wechselgrünland (Ackerfutterflächen) werden im Juni 2010 zusätzlich für Milchviehhalter etwa 20 Euro/ha ausgezahlt. Hierfür werden maximal 3 ha Grünland /Milchkuh anerkannt. Für diese zusätzliche Prämie ist kein zusätzlicher Antrag notwendig, aber für die ergänzende Grünlandprämie müssen Milchviehhalter im Dezember 2009 Milchkühe gehalten haben. Der Nachweis dafür läuft über die Angaben in der HIT-Datenbank. Maßgeblich ist die Angabe der Produktionsrichtung „Milchkühe“, die per Kreuzchen an entsprechender Stelle in der HIT-Datenbank gesetzt wird. Darauf weist der Hessische Bauernverband (HBV) hin.

Dazu sei in der HIT-Datenbank folgender Pfad zu wählen: Nach Eingabe von Betriebsnummer und PIN muss man „Rinderdatenbank-Meldungen“ und „Angabe der Produktionsrichtung“ anklicken. Bei der Produktionsrichtung müsse dann „Milchkühe“ aktiviert sein beziehungsweise aktiviert werden. Mutter-/Ammen- und Mastkühe würden in diesem Zusammenhang nicht gefördert, so der Hessische Bauernverband weiter.

Milchviehhalter sollten Angaben kontrollieren

Stichtag für die „ergänzende Grünlandprämie“ sei der 31. Dezember 2009, aber der Gesetzgeber habe eine Frist bis zum 31. Januar 2010 vorgesehen, damit jeder Milchviehhalter die entsprechenden Angaben nochmals kon­trollieren könne. Wichtig bei der Angabe „Milchkühe“ sei auch das Datum, ab wann der Eintrag der Nutzung als Milchkühe gültig ist. Aus den Angaben der HIT-Datenbank werde auch der durchschnittlich gehaltene Kuhbestand ermittelt, hierbei würden nur die Milchkühe berücksichtigt, die fehlerfrei und korrekt registriert seien. Aus dem Flächenverzeichnis 2009 würde die Hektar-Angabe des Grünlandes (und Ackergras) übernommen, um zu berechnen, wie viele Kühe je ha Grünland gehalten werden.

„Zur eigenen Sicherheit sollten prämienberechtigte Landwirte die Eintragungen in der HIT-Datenbank und damit die Lebensläufe der Kühe, die Angabe der Nutzungsrichtung und das Datum der Gültigkeit bis zum 31. Januar 2010 überprüfen und fehlende Daten nachtragen“, so der Hessische Bauernverband abschließend. LW