Weniger Fläche verlieren: Agrarplanung jetzt komplett
HBV übergibt Agrarplanung Mittelhessen an Ministerium und RP
Als bundesweit erstes Projekt wurde 2004 als eine Gemeinschaftsleistung des Hessischen Bauernverbandes, des hessischen Landwirtschaftsministeriums und der hessischen Agrarverwaltung der Landwirtschaftliche Fachplan Südhessen auf den Weg gebracht. Mit dem Instrument der AgrarplaÂnung sollen wegen des rasanten Flächenverbrauches in Hessen die BelanÂge der Landwirtschaft in Planungsverfahren gewahrt werden. Im Vorjahr folgte die AgrarplaÂnung Nordhessen, ebenfalls in der TrägerÂschaft durch den Hessischen Bauernverband und vorige Woche wurde in Gießen die Agrarplanung MittelÂhessen (AMI) vorgestellt.
Mit jeder Baugebietsausweisung stellt sich diesselbe dringenÂde Frage: Wie kann der damit einhergehenÂde Produktions- und Einkommensverlust für die Betriebe in der Region möglichst niedrig gehalten werden. Im Bezirk des Regierungspräsidiums Gießen gibt es immerhin rund 6 500 LandÂwirtschaftsbetriebe, die auf einer Fläche von fast 240 000 ha wirtschaften und ihr Einkommen erzielen.Friedhelm Schneider, Präsident des Hessischen BauernÂverÂbanÂÂÂÂdes, übergab die Agrarplanung Mittelhessen an LandÂwirtÂschaftsÂstaatssekretär Mark Weinmeister und an den RegierungspräsidenÂten GieÂßen, Dr. Lars WitÂÂÂteck. Schneider machte die herausÂragende BedeuÂtung der AgrarplaÂnung für die ZuÂkunft der Landwirtschaft in Hessen deutlich. Schwerpunkt der Agrarplanung ist neben der Analyse der Situation der Landwirtschaft die BeÂwerÂtung nach fünf Funktionen der Feldflur. Diese sind: 1. ErnähÂrungs- und VerÂsorgungsfunktion 2. Einkommensfunktion 3. Arbeitsplatzfunktion 4. Erholungsfunktion und 5. Schutzfunktion der Fläche (für Landschaft, Boden, Klima und Wasser). Die Agrarplanung stellt damit als Erkenntnis in den Mittelpunkt, dass die Funktionen der Feldflur über die Funktionen der LandwirtÂschaft hinaus gehen. Gleichzeitig heißt dies: Ohne Landwirtschaft gäbe es auch keine Feldflur. Die Feldflur kann ihre Gemeinwohlfunktionen aber nur erfüllen, wenn landwirtschaftliche Flächennutzung betrieben wird.
Argumentationsbasis für Regionalplan
Zweck der Agrarplanung sei es deshalb, die Belange der Landwirte zu erfassen und diese für den Regionalplan einzusetzen, der sämtliche Interessen beinhaltet. Sie ist als BeurteilungsÂhilfe für die landwirtschaftlichen Anliegen in jeweiligen Planungsverfahren heranzuziehen, so SchneiÂder. Denn die Landwirtschaft habe einen wichtigen Stellenwert im wirtschaftlichen Gefüge des ländlichen Raumes. Einen Arbeitsplatz in der Landwirtschaft zu schaffen, bedeute InvestitionsÂentscheidungen in Höhe von cirÂca 400 000 Euro. Jedoch gingen in Hessen tägÂlich etwa 6 ha LandwirtschaftsÂfläche verloÂren. Die Agrarplanung leiste hier einen wichtiÂgen Beitrag zur EinÂkomÂÂmenssicherung für landwirtschaftliche Betriebe und zur Wertschöpfung im ländliÂchen Raum, betonte der HBV-Präsident vor rund 30 Vertretern aus Fachverwaltung und Agrarpolitik.
Staatssekretär Mark WeinmeisÂter wies darauf hin, dass die AgrarÂplanung ein wichtiges Werk sei. Mit der AMI sei nun die Datenbasis für ganz Hessen komplett. Sie spanne den Bogen über die vielfältigen Leistungen der LandÂwirtÂschaft zum Wohle aller BürÂger in Hessen. Weinmeister hob hervor, dass dieses ProÂdukt aus enger Zusammenarbeit zwischen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, den landwirtschaftliÂchen Betrieben und der FachverÂwaltung entstanden sei.
Regierungspräsident Dr. Lars Witteck würdigte die AMI als eine sehr sachgerechte Planungsgrundlage für die verschiedenen Interessen der ländlichen Raumnutzung, mit der die Landwirtschaft ihre berechtigten Ansprüche geltend mache.
Harald Wedel vom durchführenden Planungsbüro GFL und Dr. Hans Hermann Harpain, stellvertretender Generalsekretär des HBV, erläuterten Details der Ergebnisse der AMI. Moe