Weniger Fläche verlieren: Agrarplanung jetzt komplett

HBV übergibt Agrarplanung Mittelhessen an Ministerium und RP

Als bundesweit erstes Projekt wurde 2004 als eine Gemeinschaftsleistung des Hessischen Bauernverbandes, des hessischen Landwirtschaftsministeriums und der hessischen Agrarverwaltung der Landwirtschaftliche Fachplan Südhessen auf den Weg gebracht. Mit dem Instrument der Agrarpla­nung sollen wegen des rasanten Flächenverbrauches in Hessen die Belan­ge der Landwirtschaft in Planungsverfahren gewahrt werden. Im Vorjahr folgte die Agrarpla­nung Nordhessen, ebenfalls in der Träger­schaft durch den Hessischen Bauernverband und vorige Woche wurde in Gießen die Agrarplanung Mittel­hessen (AMI) vorgestellt.

Übergabe der Agrarplanung Mittelhessen, v.l.: Regierungspräsident Dr. Lars Witteck, HBV-Präsident Friedhelm Schneider und Staatssekretär Mark Weinmeister.

Foto: Dr. Moennig

Mit jeder Baugebietsausweisung stellt sich diesselbe dringen­de Frage: Wie kann der damit einhergehen­de Produktions- und Einkommensverlust für die Betriebe in der Region möglichst niedrig gehalten werden. Im Bezirk des Regierungspräsidiums Gießen gibt es immerhin rund 6 500 Land­wirtschaftsbetriebe, die auf einer Fläche von fast 240 000 ha wirtschaften und ihr Einkommen erzielen.

Friedhelm Schneider, Präsident des Hessischen Bauern­ver­ban­­­­des, übergab die Agrarplanung Mittelhessen an Land­wirt­schafts­staatssekretär Mark Weinmeister und an den Regierungspräsiden­ten Gie­ßen, Dr. Lars Wit­­­teck. Schneider machte die heraus­ragende Bedeu­tung der Agrarpla­nung für die Zu­kunft der Landwirtschaft in Hessen deutlich. Schwerpunkt der Agrarplanung ist neben der Analyse der Situation der Landwirtschaft die Be­wer­tung nach fünf Funktionen der Feldflur. Diese sind: 1. Ernäh­rungs- und Ver­sorgungsfunktion 2. Einkommensfunktion 3. Arbeitsplatzfunktion 4. Erholungsfunktion und 5. Schutzfunktion der Fläche (für Landschaft, Boden, Klima und Wasser). Die Agrarplanung stellt damit als Erkenntnis in den Mittelpunkt, dass die Funktionen der Feldflur über die Funktionen der Landwirt­schaft hinaus gehen. Gleichzeitig heißt dies: Ohne Landwirtschaft gäbe es auch keine Feldflur. Die Feldflur kann ihre Gemeinwohlfunktionen aber nur erfüllen, wenn landwirtschaftliche Flächennutzung betrieben wird.

Argumentationsbasis für Regionalplan

Zweck der Agrarplanung sei es deshalb, die Belange der Landwirte zu erfassen und diese für den Regionalplan einzusetzen, der sämtliche Interessen beinhaltet. Sie ist als Beurteilungs­hilfe für die landwirtschaftlichen Anliegen in jeweiligen Planungsverfahren heranzuziehen, so Schnei­der. Denn die Landwirtschaft habe einen wichtigen Stellenwert im wirtschaftlichen Gefüge des ländlichen Raumes. Einen Arbeitsplatz in der Landwirtschaft zu schaffen, bedeute Investitions­entscheidungen in Höhe von cir­ca 400 000 Euro. Jedoch gingen in Hessen täg­lich etwa 6 ha Landwirtschafts­fläche verlo­ren. Die Agrarplanung leiste hier einen wichti­gen Beitrag zur Ein­kom­­menssicherung für landwirtschaftliche Betriebe und zur Wertschöpfung im ländli­chen Raum, betonte der HBV-Präsident vor rund 30 Vertretern aus Fachverwaltung und Agrarpolitik.

Staatssekretär Mark Weinmeis­ter wies darauf hin, dass die Agrar­planung ein wichtiges Werk sei. Mit der AMI sei nun die Datenbasis für ganz Hessen komplett. Sie spanne den Bogen über die vielfältigen Leistungen der Land­wirt­schaft zum Wohle aller Bür­ger in Hessen. Weinmeister hob hervor, dass dieses Pro­dukt aus enger Zusammenarbeit zwischen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, den landwirtschaftli­chen Betrieben und der Fachver­waltung entstanden sei.

Regierungspräsident Dr. Lars Witteck würdigte die AMI als eine sehr sachgerechte Planungsgrundlage für die verschiedenen Interessen der ländlichen Raumnutzung, mit der die Landwirtschaft ihre berechtigten Ansprüche geltend mache.

Harald Wedel vom durchführenden Planungsbüro GFL und Dr. Hans Hermann Harpain, stellvertretender Generalsekretär des HBV, erläuterten Details der Ergebnisse der AMI. Moe