Schussschneisen sollen Wildschäden verringern

Modellvorhaben des BMELV in Baunatal vorgestellt

Bei der landwirtschaftlichen Woche Nordhessen eröffnete Dr. Volker Wolfram vor rund 150 Fachleuten die Informationsveranstaltung des HLBS zum Thema „Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft“. Der Hauptver­band der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) ist ein Berufs- und Fachverband von steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen sowie Sachverständigen in der Agrarwirtschaft.

Foto: Lißmann
Zu Beginn stellte Dr. Volker Wolfram fest, dass außer land- und forstwirtschaftliche Kulturen für das Wild nichts anderes zu fressen gibt. Landwirtschaft ist nichts museales, der Landwirt muss mit seinen angebauten Kulturen Geld verdienen, daher müssen Wildschäden auch ausgeglichen werden. Die Jäger und die Landwirte müssen aufeinander zu gehen und das Wildschadensproblem sowohl durch Abwehrmaßnahmen als auch im Schadensfall gemeinsam sachlich lösen.

Schwarzwild regulieren durch Bejagungsstreifen

Dr. Nikolaus Brettschneider-Hermann von der Naturlandstiftung Hessen stellte im Einführungsreferat das Modellvorhaben des BMELV „Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft“ vor. Dabei soll erforscht werden, wie durch überlegtes Anlegen von Schussschneisen in größeren Maisschlägen der Bejagungserfolg auf Schwarzwild erhöht und der Wildschaden verringert werden kann. Erste Erkenntnisse aus den Jahren 2008 und 2009 geben folgende Hinweise:

  • Größe der Schneisen zwischen 7 und 10 Prozent der Gesamtfläche
  • Die Schläge sollten eine Mindestgröße von 5 ha bis 10 ha haben.
  • Schneisen quer zur Saatreihe, damit die Sau auch auf die Schnei­se läuft
  • Schneiseneinsaat mit Sommer- oder Wintergerste, früh räumend und helle Stoppeln sind Voraussetzung für hohen Jagderfolg.
  • Schneisen sollten je nach Länge eine Breite von 10 bis 20 m haben.
  • Die Kulturen in den Schneisen sind nur bedingt erntewürdig.

Wie sind die Bejagungsstreifen betriebswirtschaftlich zu sehen?

Prof. Dr. Friedrich Kerkhof von der FH Soest erörterte in seinem Folgevortrag die betriebs­wirtschaftlichen Auswirkungen der angelegten Bejagungsstreifen. Die Ergebnisse basierten auf elf Maisschlägen in sechs Betrieben aus unterschiedlichen Bundesländern. Die untersuchten Maisschläge hatten Schlaggrößen zwischen 3 und 37 ha. Die in den Schlägen angelegten Bejagungsstreifen nahmen Schlaganteile von 3.3 Prozent bis 29,1 Pro­zent in Anspruch. Als Einsaat für die Streifen wurden Sommer- und Wintergetreide sowie Klee- und Feldgras gewählt und auf ihre unterschiedliche Vorteilhaftigkeit untersucht. Die Kosten für das Anlegen der Bejagungsstrei­fen wurden wie folgt kalkuliert:

Deckungsbeitrag je Hektar Hauptfrucht
-  Deckungsbeitrag/ha Bejagungsstreifen
= Deckungsbeitragsdifferenz für den Bejagungsstreifen
+ zusätzlicher Arbeitsaufwand für das Anlegen der Bejagungsstreifen
= wirtschaftlicher Schaden pro ha Bejagungsstreifen.

Das Ergebnis der Auswertun­gen ergab, dass der wirtschaftli­che Schaden pro ha angelegter Bejagungsstreifen im Mittel etwa 450 Euro beträgt. Geht man davon aus, dass der Streifenanteil im Maisschlag 10 Prozent beträgt, so belaufen sich die Kosten für einen ha Silomais auf etwa 50 Eu­ro. Der Jagdpächter, der diese Kosten tragen müsste, kann sich dann überlegen, ob der dadurch verminderte Wildschaden und sein zusätzlicher Bejagungserfolg diese Kosten aufwiegen würden.

In der anschließenden Diskussion waren sich die Teilnehmer einig, dass die Bejagungsstreifen durchaus eine Möglichkeit bieten, dem Schwarzwildproblem gerade in großen Schlägen und dem zunehmenden Energie­mais­anbau zu begegnen. Ein Vorschlag ging dahin, die Finanzierung der Bejagungsschneisen über Agrarumweltmaßnahmen, Artenschutz- oder Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen zu finanzieren. Dr. Lißmann