Schussschneisen sollen Wildschäden verringern
Modellvorhaben des BMELV in Baunatal vorgestellt
Bei der landwirtschaftlichen Woche Nordhessen eröffnete Dr. Volker Wolfram vor rund 150 Fachleuten die Informationsveranstaltung des HLBS zum Thema „Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft“. Der HauptverÂband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) ist ein Berufs- und Fachverband von steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen sowie Sachverständigen in der Agrarwirtschaft.
Schwarzwild regulieren durch Bejagungsstreifen
Dr. Nikolaus Brettschneider-Hermann von der Naturlandstiftung Hessen stellte im Einführungsreferat das Modellvorhaben des BMELV „Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft“ vor. Dabei soll erforscht werden, wie durch überlegtes Anlegen von Schussschneisen in größeren Maisschlägen der Bejagungserfolg auf Schwarzwild erhöht und der Wildschaden verringert werden kann. Erste Erkenntnisse aus den Jahren 2008 und 2009 geben folgende Hinweise:
- Größe der Schneisen zwischen 7 und 10 Prozent der Gesamtfläche
- Die Schläge sollten eine Mindestgröße von 5 ha bis 10 ha haben.
- Schneisen quer zur Saatreihe, damit die Sau auch auf die SchneiÂse läuft
- Schneiseneinsaat mit Sommer- oder Wintergerste, früh räumend und helle Stoppeln sind Voraussetzung für hohen Jagderfolg.
- Schneisen sollten je nach Länge eine Breite von 10 bis 20 m haben.
- Die Kulturen in den Schneisen sind nur bedingt erntewürdig.
Wie sind die Bejagungsstreifen betriebswirtschaftlich zu sehen?
Prof. Dr. Friedrich Kerkhof von der FH Soest erörterte in seinem Folgevortrag die betriebsÂwirtschaftlichen Auswirkungen der angelegten Bejagungsstreifen. Die Ergebnisse basierten auf elf Maisschlägen in sechs Betrieben aus unterschiedlichen Bundesländern. Die untersuchten Maisschläge hatten Schlaggrößen zwischen 3 und 37 ha. Die in den Schlägen angelegten Bejagungsstreifen nahmen Schlaganteile von 3.3 Prozent bis 29,1 ProÂzent in Anspruch. Als Einsaat für die Streifen wurden Sommer- und Wintergetreide sowie Klee- und Feldgras gewählt und auf ihre unterschiedliche Vorteilhaftigkeit untersucht. Die Kosten für das Anlegen der BejagungsstreiÂfen wurden wie folgt kalkuliert:
- Deckungsbeitrag/ha Bejagungsstreifen
= Deckungsbeitragsdifferenz für den Bejagungsstreifen
+ zusätzlicher Arbeitsaufwand für das Anlegen der Bejagungsstreifen
= wirtschaftlicher Schaden pro ha Bejagungsstreifen.
Das Ergebnis der AuswertunÂgen ergab, dass der wirtschaftliÂche Schaden pro ha angelegter Bejagungsstreifen im Mittel etwa 450 Euro beträgt. Geht man davon aus, dass der Streifenanteil im Maisschlag 10 Prozent beträgt, so belaufen sich die Kosten für einen ha Silomais auf etwa 50 EuÂro. Der Jagdpächter, der diese Kosten tragen müsste, kann sich dann überlegen, ob der dadurch verminderte Wildschaden und sein zusätzlicher Bejagungserfolg diese Kosten aufwiegen würden.
In der anschließenden Diskussion waren sich die Teilnehmer einig, dass die Bejagungsstreifen durchaus eine Möglichkeit bieten, dem Schwarzwildproblem gerade in großen Schlägen und dem zunehmenden EnergieÂmaisÂanbau zu begegnen. Ein Vorschlag ging dahin, die Finanzierung der Bejagungsschneisen über Agrarumweltmaßnahmen, Artenschutz- oder Ausgleichs- und ErsatzÂmaßnahmen zu finanzieren. Dr. Lißmann