Bleibt es beim gemeinschaftlichen Zulassungsverfahren?

Mit der Zulassung der Stärkekartoffel Amflora wird wieder sehr deutlich, wie schwer sich die EU mit gentechnisch veränderten Pflanzen oder Lebensmitteln tut. Schon vor 13 Jahren war erstmals der Antrag auf Zulassung der Sorte für den Anbau, die industrielle Anwendung und für den Einsatz der Verarbeitungsreste als Futtermittel gestellt worden. Dazwischen – von 1998 bis 2004 – lag ein Moratorium, in dem keine Zulassungen erteilt wurden.
Die für die wissenschaftliche Prüfung verantwortliche europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat nach wiederholter Prüfung den Anbau und die Verfütterung der Kartoffel als unbedenklich befunden. Nun kam die Kommission nicht mehr um die Zulassung herum.
In der Vergangenheit hatte der zuständige Kommissar zwar mehrfach die Unbedenklichkeit öffentlich betont. Nachdem es im Ministerrat keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung gab, hätte die Kommission auch eine Entscheidung tref­fen können. Wegen des Widerstands einiger Mitgliedstaaten hatte die Brüsseler Behörde die Zulassung dennoch versagt.
Um diesen Widerstand aufzufangen, hat die Kommission in dieser Woche zeitgleich mit der Zulassung auch vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten künftig selbst über den GVO-Anbau entscheiden sollen. Im Sommer soll ein formaler Vorschlag dazu vorgelegt werden „wie ein gemeinschaftliches, wissenschaftlich fundiertes Zulassungsverfahren kombiniert werden kann mit dem Recht der Mitgliedstaaten, selber zu bestimmen, ob sie in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet genetisch veränderte Sorten anbauen möchten oder nicht.“
Die­se sehr anspruchsvolle Fragestellung dürfte kaum hinreichend zu beantworten sein. Denn eines muss letztendlich auf der Strecke bleiben: entweder die fundierte Wissenschaft oder das Recht auf Selbstbestimmung, in jedem Fall aber ein im strengen Sinne gemeinschaftliches Verfahren.
Cornelius Mohr