Versicherungsschutz gegen Elementargefahren
Dann wird der Ruf nach einer Elementarversicherung laut. Aber was steckt eigentlich dahinter? Zunächst kann dieser Zusatzbaustein für die Gebäudeversicherung und für die Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Bei der Gebäudeversicherung sind in der Regel nur die Gefahren Feuer-, Blitz- und Überspannungsschäden mitversichert. Teilweise wurde die Deckung separat erweitert gegen die Gefahren Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. In der Hausratversicherung kauft man regelmäßig ein Paket ein, in dem die Gefahren Feuer, Blitz, Überspannung, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl enthalten sind.
Darüber hinaus deckt die Elementarschadensversicherung Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau, Lawinen und Vulkanausbrüche ab. Nicht versichert sind dabei Schäden durch Sturmflut oder ansteigendes Grundwasser und alle nicht naturbedingten Schäden wie etwa durch Bergbau, Kanalsysteme, Erschütterungen durch Baustellen oder LKW.
Ob eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen werden kann, hängt auch davon ab, wo sich das zu versichernde Objekt befindet. Das gesamte Bundesgebiet ist in entsprechende Risikozonen eingeteilt, die statistisch wiedergeben, ob und wie oft dort Elementarschäden vorkommen. Am Ufer der Mosel wird man beispielsweise gar keine Elementarschadensdeckung bekommen können. Arno Werner