Ausnahmen beim Wettbewerbsrecht sollen möglich werden

In Bezug auf die Preis- und Mengengestaltung auf dem Milchmarkt nach dem Wegfall der Quote sind noch viele Fragen offen, aber es tut sich etwas. So hat der Leiter der Brüsseler Generaldirektion Landwirtschaft, Jean-Luc Demarty, berichtet, dass sich eine Mehrheit der EU-Staaten für die Bewilligung permanenter Ausnahmen im Wettbewerbsrecht ausgesprochen hat. Zudem wird erwogen, die Intervention als Netz zur Absicherung von Krisen beizubehalten. Details wurden noch nicht genannt. Es wurde jedoch bekräftigt, dass eine Bündelung des Milchangebots bereits heute stärker von den Erzeugern genutzt werden könnte als es derzeit geschieht. Dies könnte die Marktstellung der Produzenten stärken.

Auch der Möglichkeit, dass Molkereien und Erzeuger über eine Milch-Terminbörse das Preisrisiko absichern, steht die EU offen gegenüber – in den USA wird das Instrument bereits seit einigen Jahren genutzt.

Dass man den Milchmarkt bei dem vorhandenen zersplitterten Angebot auch nach 2015 nicht völlig ohne abfedernde Instrumente laufen lassen kann, ist offensichtlich auch der EU-Kommission klar. Viele Landwirte sind unzufrieden damit, dass in Bezug auf die Ausgestaltung des Milchmarktes nach dem Quotenfall wenig Konkretes von Seiten der Politik kommt. Auch die Molkereien halten sich bei Aussagen zu einem sehr wichtigen Punkt zurück, nämlich der Gestaltung von Verträgen zwischen Molkereien und Erzeugern nach 2015. Diesen sieht die High-Level-Milk-Group der EU jedoch als so wichtig an, dass man sich hier auf „Leitlinien und Empfehlungen“ einigen will.

Auch dass Erzeuger erst im Nachhinein den Preis für ihre Milch erfahren, wurde von Demarty kritisiert. Dies wurde auch Zeit, denn dass man den Preis für sein Produkt erst nach der Ablieferung kennt, ist in Zeiten, in denen unternehmerisches Handeln groß geschrieben wird, völlig überholt (mehr dazu auf den Seiten 8 und 10).

Marion Adams