Ausnahmen beim Wettbewerbsrecht sollen möglich werden
Auch der Möglichkeit, dass Molkereien und Erzeuger über eine Milch-Terminbörse das Preisrisiko absichern, steht die EU offen gegenüber – in den USA wird das Instrument bereits seit einigen Jahren genutzt.
Dass man den Milchmarkt bei dem vorhandenen zersplitterten Angebot auch nach 2015 nicht völlig ohne abfedernde Instrumente laufen lassen kann, ist offensichtlich auch der EU-Kommission klar. Viele Landwirte sind unzufrieden damit, dass in Bezug auf die Ausgestaltung des Milchmarktes nach dem Quotenfall wenig Konkretes von Seiten der Politik kommt. Auch die Molkereien halten sich bei Aussagen zu einem sehr wichtigen Punkt zurück, nämlich der Gestaltung von Verträgen zwischen Molkereien und Erzeugern nach 2015. Diesen sieht die High-Level-Milk-Group der EU jedoch als so wichtig an, dass man sich hier auf „Leitlinien und Empfehlungen“ einigen will.
Auch dass Erzeuger erst im Nachhinein den Preis für ihre Milch erfahren, wurde von Demarty kritisiert. Dies wurde auch Zeit, denn dass man den Preis für sein Produkt erst nach der Ablieferung kennt, ist in Zeiten, in denen unternehmerisches Handeln groß geschrieben wird, völlig überholt (mehr dazu auf den Seiten 8 und 10).