Landwirte und Jäger beraten gemeinsam

Lebensraumverbesserungen mit staatlicher Unterstützung

Die Hegegemeinschaft Rotenburg und die Jägervereinigung Rotenburg/Fulda hatten kürzlich Landwirte und Jäger nach Rotenburg zur Informa­ti­onsveranstaltung „Blühstreifen, Förderprogramme und Artenschutz â€“ finan­zielle Förderung und sachgerechte Umsetzung“ eingeladen.

Das Bild zeigt von links die Herren: Dr. Jörg R. Blaschke, Dr. Volker Wolfram, Dipl. Biologe Johannes Lang, Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann, Armin Müller, Mirko Kirchner und Thomas Apel.

Foto: Hegegemeinschaft Rotenburg

Mirko Kirchner, Vorsitzender der Hegegemeinschaft Rotenburg, betonte, dass Landwirte und Jäger gemeinsam einen gesetzlichen Auftrag zum Artenerhalt und eine Verpflichtung zur Verbesserung von Lebensräumen wildlebender Tiere und Pflanzen haben, deren Umsetzung durch entsprechende Zuwendungen finanziell gefördert wird. Diplombiologe Johannes Lang von der Universität Kassel präsentierte Zwischenergebnisse eines Bundesforschungsvorhabens, welches sich mit den Reaktionen von Feldhasen auf sich verändernde Lebensraumbedingungen durch Anlegen von Blühstreifen anhand des Beispiels der Staatsdomäne Frankenhausen befasst. Anschaulich verdeutlichte er, dass sich diese Art von Biotopverbesserung äußerst positiv auf die Populationsdichte des Feldhasen auswirkt und sich die Zahl der Feldhasen seit Beginn der Studie auf dem Gelände der Staatsdomäne verdreifacht hat.

Dr. Jörg R. Blaschke, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg für die Genehmigung von Blühstreifen zuständig, erläuterte die Voraussetzungen, unter denen Flächen als geeignet gelten und die staatliche Förderung erhalten können und berichtete, dass das Genehmigungsvolumen für die Förderung ab dem Jahr 2011, welche bis 31. März 2010 (Verwaltungstermin, gesetzliche Antragsfrist ist wie beim Gemeinsamen Antrag der 15. Mai) beantragt werden kann, deutlich angehoben wurde, jedoch auf Grund einer vorläufigen, 40-prozentigen Haushaltssperre in diesem Jahr das tatsächliche Genehmigungsvolumen in etwa auf dem gleichen Niveau vom Vorjahr liegt.

Genehmigungsverfahren

Dr. Volker Wolfram, Landwirtschaftlicher Sachverständiger und Wildschadensschätzer führte aus, wie schwierig und umständlich das Genehmigungsverfahren zur Förderung von Blühstreifen, die er für seinen Hof beantragt hat, zum Teil ist und forderte eine Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens. Der Vizepräsident des Landesjagdverbands Hessen Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann stellte heraus, dass ein Erntevorgang vor einigen Jahrzehnten noch rund 30 Tage dauerte und heutzutage die gleiche Arbeit nach nur drei Tagen erledigt ist. Umso mehr sei es erforderlich, für wildlebende Tiere und Pflanzen Refugien zu schaffen, die es diesen ermöglichen, ihren Platz in der Landwirtschaft zu sichern. Gerade bei großflächigen Feldern, die in kürzester Zeit geerntet werden, tritt für die wildlebenden Tiere ein schlagartiger Verlust von Deckung und Nahrung ein.

Verbesserung der Lebensräume

Der Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes Armin Müller lobte den Charakter der Veranstaltung, bei der Landwirte und Jäger gemeinsam versuchen, eine Verbesserung der Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen zu erreichen und somit als Naturnutzer auch ihrem Auftrag als Naturschützer gerecht werden. Nur das gemeinsame Miteinander kann positive Veränderungen bringen.

Das Diskussionsforum eröffnete der Kreislandwirt, Horst Taube, der neben dem recht umfangrei­chen Antragsformular, in dessen Bezug er eine Entbürokratisierung forderte, auch mangelnde Reaktionsmöglichkeiten im Falle einer Pachtverlängerung beziehungsweise Pachtveränderung be­mängelte. Auf Grund einer Laufzeitver­pflichtung von fünf Jahren beim Blühstreifenförderprogramm kann es dadurch zu Problemen und Subventionsrückzahlungsforderungen kommen. Man war sich einig, dass Landwirtschaft und Jägerschaft entsprechende Änderungen politisch fordern sollten, damit hier Ausnahmeregelungen geschaffen werden, die es den Sachbearbeitern ermöglichen, in konkreten Ausnahmefällen kulanter handeln zu können.

Quer zur Arbeitsrichtung

Dr. Volker Wolfram verwies auf den misslichen Umstand, dass die Anlage eines Blühstreifens, der quer zur Arbeitsrichtung angelegt werden soll, unter Umständen Flurstücke zerteilt und eine Änderung des Katasters notwendig ist. Auch hier wurde eine Entbürokratisierung und Ergebnis orientierte Umsetzung gefordert. Wolfram, der selbst auch Vorsteher einer Jagdgenossenschaft ist, machte den Vorschlag, dass die Jagdgenossenschaften, neben den staatlich geförderten Maßnahmen zur Biotopverbesserung, auch einen Teil ihres Vermögens zur Verbesserung von Biotopen verwenden sollten. Er brachte dazu einen anschaulichen Vergleich. Wenn Jagdgenossenschaften teilweise in ihren Kassen 15 000 bis 20 000 Euro vorhalten, dann könne ein Teil davon (beispielsweise 500 Euro) ruhig in die Verbesserung des Biotops investiert werden. Was ja letztlich das Jagdrevier, welches verpachtet werden soll, attraktiver mache. Der Ver­mie­ter einer Wohnung investiere ja schließlich auch in seine zu vermietende Wohnung durch Renovierung und Instandhaltung. Man könne nicht immer nur den Pachterlös entnehmen und selbst nichts für das Revier und das darin lebende Wild investieren. Gerade in Zeiten, in denen sich Jagdreviere immer schlechter ver­­pachten lassen, ein gewichtiger Aspekt. Die Vorteile von Biotop verbessernden Maßnahmen liegen auf der Hand. Die Anlegung von Blühstreifen, Schon­streifen oder Blühflächen, Pflanzungen und Pflege von Hecken etc. bieten wildlebenden Tieren Deckung und Schutz vor Fraßfeinden, Nahrung, Ruhe- und Brutflächen und bedrohten Pflanzenarten die Möglichkeit der Ausbreitung. Mirko Kirchner, hg/rof