Bürgerentlastungsgesetz eröffnet Spielraum für private Pflegeversicherung

Bürgerentlastungsgesetz eröffnet
Spielraum für private Pflegeversicherung
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können seit Beginn des Jahres 2010 von Angestellten, Beamten, Selbstständigen und Landwirten in ihrer Steuererklärung besser abgesetzt werden.
Das Bürgerentlastungsgesetz hilft Steuern zu sparen und sorgt für mehr Geld in der Haushaltskasse. Pfiffige Verbraucher nutzen diesen Spielraum zum Ausbau ihrer Altersvorsorge oder zur Optimierung der Absicherung für den Pflegefall. Denn trotz Pflegepflichtversicherung verfügen große Teile der Bevölkerung noch immer über keine ausreichende finanzielle Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit.
Angesichts einer steigenden Lebenserwartung und steigender Pflegekosten werden in Zukunft immer größere Versorgungslücken entstehen und Pflege kostet ein Vermögen. Reichen die eigenen Mittel wie Einkommen oder Geldanlagen des Pflegebedürftigen zur Finanzierung des Eigenanteils nicht aus, sind die Angehörigen und in letzter Stufe das Sozialamt gefragt.
Für eine finanzielle Unabhängigkeit und zum Schutz des Vermögens sollte niemand auf eine zusätzliche private Absicherung verzichten. Auf eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenzusatzversicherung kann sich jeder verlassen – auch wenn die Pflegekosten weiter steigen, ist das Vermögen und das Erbe der Kinder geschützt.   Müller, MSU