Agrardieselanträge frühzeitig stellen
Da die Abschaffung der Ober- und Untergrenzen zu einem höheren Antragsaufkommen geführt hat, kam es im vergangenen Jahr zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Die Anträge müssen bis spätestens zum 30. September vollständig ausgefüllt beim Hauptzollamt Dresden, Standort Löbau, Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung, Postfach 1465, 02704 Löbau, 03585/417-0 eingereicht werden.
Bei der Frist 30. September handelt es sich um eine Ausschlussfrist, dies bedeutet, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Anträge liegen in den Bezirksgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd sowie den Kreisgeschäftsstellen des Hessischen Bauernverbandes aus oder können auf der Homepage des BWV unter www.bwv-rlp.de oder bei der Zollverwaltung unter www.zoll.de heruntergeladen werden. Adams, BWV