Jagdgenossen informierten sich über den Wert der Bezirke

Tagung der VJE Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner

Die Kreisverbände Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner des Verbandes der Jagdgenossenschaften tagten im Kloster Cornberg bei Sontra. Aktuelle Fragen zum Jagdrecht und zur Bedeutung der Jagdgenossenschaften für die Grundeigentümer standen im Mittelpunkt.

Der Vorsitzende des VJE Hersfeld-Rotenburg, Freiherr Peter Roeder von Diersburg (l.), und Kreislandwirt Horst Taube.

Foto: Anke Roß

Das Jagdrecht in Deutschland stellt ein Kulturgut mit langer Tradition und hohem Wert dar. Untrennbar mit Grund und Boden verbunden, ist eine enge Bin­dung an die Land- und Forstwirtschaft gegeben.

Zum Ganztagsseminar trafen sich die Mitglieder von Jagdgenossenschaften sowie Eigenjagdbesitzer der beiden benachbarten Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Wer­ra-Meißner im his­torischen Ambiente vom Kloster Cornberg. Kreislandwirt Horst Taube eröffnete die Veranstaltung mit 70 Teilnehmern für den verhinderten Vorsitzenden des VJE-Kreisverbands Hersfeld-Rotenburg, Hermann Eimer. Taube freute sich, dass zu dieser ersten kreisverbandsübergreifenden Veranstaltung der Saal gefüllt war. Die Entscheidung, die Veranstaltung auf einen Samstag zu legen, sei richtig, da viele Jagdvorstände an anderen Wochentagen durch Berufstätigkeit eingebunden seien.

Änderungen im Rahmen der Umsatzbesteuerung

Der Geschäftsführer des Landesverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Rechtsanwalt Björn Schöbel, füllte seinen Vortrag mit aktuellen jagdrechtlichen Themen. Es wurde auf Satzungsfragen eingegangen, auf die Organe und ihre Aufgaben in der Jagd­genos­sen­schaft und den Ablauf einer Jagdgenossenschaftsversammlung. Ferner wurde auf die Änderung im Rahmen der Umsatzbesteuerung hingewiesen. Wildschaden und dessen Übernahme, beziehungsweise Abwicklung, wirft immer wieder Fragen auf. Durch die intensive Diskussion mit den Teilnehmern konnten insbesondere Fragen aus der Praxis erörtert werden.

Regulierung von Wildschäden bleibt aktuell

Ein weiteres Referat hielt Peter Freiherr Roeder von Diersburg, der Vorsitzender des Kreisverbandes Werra-Meißner sowie stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen ist. Er sprach über das Thema „Jagdgenossenschaften und Eigenjagdreviere ohne Jagdpächter – was tun?“ Hier standen vertragliche Regelungen zum Wildschaden im Fokus. So können der Jagdgenossenschaft, beziehungsweise dem Eigenjagdbesitzer, nicht geraten werden, eine Wildschadensdeckelung oder Pauschale abzuschließen. Das finanzielle Risiko sowie ein sehr hoher Verwaltungsaufwand seien nicht kalkulierbar.

Fälle von Jagdwertminderung

Nachmittags sprach Dr. Volker Wolfram, öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger und stellvertretender Vorsitzender des Lan­desverbandes Hessen im HLBS (Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen), über „Fälle von Jagdwertminderung, deren Beurteilung und deren Bewertung“. Zunächst ging Dr. Wolfram auf die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen ein. Anhand von praktischen Beispielen zeigte er verschiedene Einflussfaktoren auf die Wertigkeit eines Jagdbezirkes, die weit über die vorkommenden Wildarten und Abschusspläne hinausgehen.

Zwischen vorübergehend und dauerhaft unterscheiden

Großen Einfluss auf den Jagdwert haben Standort und Strukturen und damit die natürlichen Gegebenheiten wie Biotope oder Äsungsflächen, ferner Schutz und Ruhe vor Erholungssuchenden. Auch die Verkehrsanbindung auf der einen Seite, sowie die Abgeschiedenheit auf der anderen Seite beeinflussen die Wertigkeit eines Jagdbezirks. Durch Infrastrukturprojekte wie Stromtrassen, Autobahnen oder auch andere Baumaßnahmen kann sich der Wert von Jagdbezirken vorübergehend oder dauerhaft verändern. Hier können Gutachten helfen, die Minderung zu beziffern. Der Vorsitzende des Kreisverbandes Werra-Meißner, Freiherr Peter Roeder von Diersburg, zog eine positive Bilanz und stellte fest, der gute Besuch der Veranstaltung zeige, dass die Jagdvorstände und Eigenjagdbesitzer bemüht sind, die aktuellen Aufgaben zu bewältigen.

vje/hef-rof  – LW 2/2017