Jagdherr und Jäger haben Verantwortung

Im November startet in den Feld- und Waldrevieren des LW-Gebiets die Zeit der Treib­- und Drück­jagden. Was müssen der Jagdherr und die Jagdgäste bei der Gesellschaftsjagd unbedingt beachten? Auf jeden Fall sollten der Jäger und eben­so sein mitgeführter Hund auffallend durch Signalkleidung beziehungsweise Leuchthalsung eine bestmögli­che Sicherheit bei der Jagd gewährleisten. Große Verantwortung hat der zum Treiben ein­­ladende Beständer. In unse­rem Beitrag ab Seite 18 geht es deshalb in erster Linie um Sicher­heitsaspekte, welche sich der Jagdherr und seine Jagdgäste recht­zeitig in Erinnerung rufen müs­sen, bevor zur Herbstjagd angeblasen wird. Viele Jagdrevier­inhaber stellen sich angesichts dieser nahenden Saison die Frage, wie sie ihre Gesellschaftsjagden richtig organisieren und was mit der Belehrung der Teilnehmer gemeint ist. Die einschlä­gige Unfall­verhütungs­vorschrift der Berufs­genossen­schaft vor Beginn der Jagd einfach vorzu­lesen, führt vermutlich nicht zum Ziel. Hilfreich kann aber eine Checkliste sein, die der Jagdleiter für den sicheren Ablauf der Treibjagd nutzt. Beim Sammeln auf dem Hof zeigen die Jagdgäste dem Jagdherr bei der Begrüßung unaufgefordert den gelösten Jagdschein; das sollte Praxis sein und schützt beide vor bösen Ãœberraschungen.

Der Jagdleiter kennt sein Revier am besten und hat bei Gesell­schaftsjagden die einzelnen Treiben vor Beginn der Jagd genau geplant. Wird beispielsweise ein Senf- oder Raps­feld bejagt, bei dem alle Jagdteilnehmer untereinander Sichtkontakt haben, können die Schützen geladene Flinten tragen. Liegen wechselnde Geländeverhältnisse in einem Treiben vor, wie etwa eine durch Mais getrennte Senf-Fläche, gilt aber: Sobald man sich im unüberschaubarem Gelände befindet, muss die Waffe entladen werden. Und doch kann nicht jede denkbare Jagdsituation beschrieben werden. Daher gilt: Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich.

Berthold Moennig