Kampf gegen Windmühlen

Wieder ein Formular mehr auszufüllen: Seit dem 1. Januar müssen Landwirte und Viehhändler bei der Anlieferung von Schweinen an die Schlachtstätte eine „Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit“ parat haben.
Was das ist? Die EU hat sich vorgenommen, die Lebensmittelsicherheit zu verbessern. Laut Futtermittel- und Hygienerecht der Europäischen Union hat ein Schlachtvieherzeuger zu gewährleisten, dass von seinen Tieren keine gesundheitliche Gefahr für den Konsumenten ausgeht. Dies muss er mit dieser Erklärung jetzt schriftlich bestätigen. Es muss zum Beispiel dargelegt werden, dass keine Anzeichen einer Erkrankung bei dem Tier vorliegen, welche die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigt und dass keine Arzneimittel angewandt wurden, auf die noch Wartezeit besteht. Derzeit muss das ausgefüllte Formular vor dem Abladen der Tiere auf dem Schlachthof vorliegen, ab 2010 sogar 24 Stunden vorher. Für Geflügel gilt die Regelung bereits seit 2006, für Kälber wird sie ab 2009 und für die übrigen Rinder sowie Schafe und Ziegen ab 2010 eingeführt.
Eigentlich hat sich im Vergleich zu letztem Jahr nichts geändert. Nur dass die EU jetzt gerne schriftlich hätte, dass vom Fleisch keine Gefahr ausgeht. Als ob Lebensmittel dadurch sicherer würden, dass man zu jeder abgelieferten Charge eine Erklärung unterschreibt.
Dass mit wartezeitpflichtigen Arzneimitteln behandelte Tiere noch nicht geschlachtet werden dürfen, ist für die Landwirte nichts Neues.  Hier geht es wohl eher um haftungsrechtliche Fragen. Von wegen Entbürokratisierung! Gegen die von der Europäischen Union vorgegebene Bürokratie anzukämpfen, mutet auch 2008 wie ein Kampf gegen Windmühlen an.

 

Marion Adams