Keine landwirtschaftlichen Fahrzeuge mehr auf der B 49?

Bauern fühlen sich von Hessen Mobil im Stich gelassen

Die Landwirte im Kreis Limburg-Weilburg befürchten, dass sie in absehbarer Zeit mit ihren Fahrzeugen von der B49 verbannt werden sollen. Wenn die Bundesstraße vierspurig ausgebaut ist, soll sie zur Kraftfahrstraße werden und darf dann nur von solchen Kraftfahr­zeu­gen befahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal vier Meter hoch und 2,55 Meter breit sind.

Die Landwirte befürchten, dass sie künftig mit ihren großen Maschinen durch die Ortschaften fahren müssen und Umwege von bis zu 20 km in Kauf nehmen, weil sie nicht mehr auf die B 49 dürfen.

Foto: Dieter Fluck

Vor Beginn des vierspurigen Ausbaus war den Landwirten zugesagt worden, dass ihnen parallel zur Kraftfahrstraße eine so genannte Traktorautobahn gebaut werde: ein asphaltierter land­wirtschaftlicher Feldweg. Doch dieses Versprechen wurde nicht eingehalten. Stattdessen will Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, dass sich die Landwirte mit ihren großen Maschinen außen herum durch die Ortschaften quälen und Umwege bis zu 20 km in Kauf nehmen. „Eine Katastrophe“, sagt Rudolf Merkel, Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Limburg-Weilburg. Zunächst habe die Befugnis für die Entscheidung beim Landrat gelegen, der die Benutzung der Bundesstraße weiterhin erlaubt habe. Inzwischen sei die Zuständigkeit auf Hessen Mobil übergegangen und es zeichne sich ab, dass auch die B 54 für die Landwirtschaft tabu werden soll.

Der Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes und Vorsitzende des Kreisbauernverbandes, Armin Müller, kritisiert: „Es kann nicht sein, dass wir Landwirte 400 ha Flächen für den vierspurigen Ausbau hergegeben haben und dann mit Notlösungen abgespeist werden sollen. Es komme hinzu, dass unweit der B 49 zahlreiche Landhändler und Landmaschinenbetriebe ansässig seien, die häufig angefahren werden müssten.

Das Ministerium habe geäußert, es seien auf der B 49 schon schwere Unfälle unter Beteiligung der Landwirtschaft passiert. Doch die Landwirte weisen diese Behauptung zurück. Das Gefahrenpotenzial werde nicht geringer, wenn sie durch die Ortschaften fahren müssen. Merkel be­richtete, es werde nun aus Wiesbaden vorgeschlagen, in der Gemarkung Offheim in der Verlängerung der Hannelore-Hingott-Straße auf die alte Kreisstraße Offheim-Dehrn zwei Ausweichbuchten anzulegen. Sollte es zu der Kraftfahrstraße kommen, dann werde im Weilburger Bereich eine Linksabbiegespur von der B 456 auf den ab Merenberg parallel verlaufenden Wirtschaftsweg erforderlich.

Darüber solle eine öffentliche Anhörung stattfinden und die B49 bis Ende 2014 als Kraftfahrstraße ausgewiesen werden. Er setzt sich für einen Kompromiss ein und verweist auf Ausnahmere­gelungen in Niedersachsen, die dort auf Kraftfahrstraßen abschnittsweise für Landwirte gelten und fragt, warum diese hier zu Lande nicht möglich seien.

Müller appelliert an den Berufsstand: „Jetzt sind wir gefordert und müssen politisch agieren. Wir brauchen Verbündete. Das sind die Anliegerstädte und Gemeinden entlang der Bundesstraßen.“ Weilburg habe seine Unterstützung zugesagt, der Magistrat in Limburg fordere eine Beteiligung an den Abstimmungs­gesprächen, die Hessen Mobil mit dem Verkehrs­ministerium angekündigt hat.

Um die Probleme den Entscheidungsträgern in Wiesbaden deutlich zu machen, hat sich der Kreisbauernverband eine Dokumentation erstellen lassen. Nicht nur, dass Anwohner und Ortsdurchfahrten stark belastet würden, auch die Brücken zwischen Eschhofen und Dehrn seien wegen der Lastenbeschränkung nicht befahrbar. Die Ortsdurchfahrt von Dietkirchen sei für Fahrzeuge über 3,5 t gesperrt, ebenfalls der Dehrner Weg. Die Steigung mit der Spitzkehre in Ennerich Richtung Runkel sei ein unmögliches Hindernis, die enge Ortsdurchfahrt in Oberweyer eine Gefahrenstelle. Die Kapazitätsgrenze in der Elzer Ortsdurchfahrt sei mit täglich 18 000 Fahrzeugen erreicht. In Beselich-Obertiefenbach endet der Umgehungsweg für Landwirte im „Niemandsland“, in Löhnberg sei keine Umfahrung der B 49 möglich. Schon jetzt häuften sich gerade in der Erntezeit beim Kreisbauernverband Beschwerden von Anwohnern, wenn sich beladene landwirtschaftliche Fahrzeuge ihren Weg durch die engen Ortsdurchfahrten bahnen, so der KBV.

Fluck – LW 15/2014