Kennarten-Bestimmungshilfe wurde aktualisiert
Publikation unterstützt bei Öko-Regelung 5
Blühende Landschaften sind ein schöner Anblick und lassen uns Menschen bei Stress Ruhe finden, vor allem aber bieten sie zahlreichen Tieren einen Lebensraum. In Zeiten des globalen Artenschwunds kommt dem Erhalt von Lebensräumen immer größere Bedeutung zu – und hier spielt nicht zuletzt die Landwirtschaft eine wichtige Rolle. Seit letztem Jahr gibt es deshalb eine neue Fördermöglichkeit für Landwirte, die „Öko-Regelung 5“.

Foto: landpixel
Nachweis von vier Kennarten berechtigt zum Prämienbezug
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat zur Unterstützung bei der Beantragung dieser Fördergelder gemeinsam mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) und dem Projekt „Schaf schafft Landschaft“ der Universität Kassel eine Publikation mit dem Titel „Kennart? Erkenn ich! Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“ entwickelt. In dieser praktischen Hilfe finden sich nicht nur zahlreiche Fotos der Arten, die für die Förderung maßgeblich sind, sondern auch Hinweise zur erforderlichen Dokumentationsweise. Auch Tipps zur Herstellung und Erhaltung des artenreichen Grünlandes sind enthalten.
Die erste Auflage war bereits nach wenigen Tagen vergriffen. Da die Arbeitshilfe auch in diesem Jahr zur Bearbeitung des Agrarantrages dringend benötigt wird, hat das HLNUG gemeinsam mit den Projektpartnern nun eine zweite, aktualisierte und überarbeitete Auflage herausgegeben, die ab sofort bei den zuständigen Bewilligungsstellen der Landkreise, den Landschaftspflegeverbänden und den regionalen Dienststellen des LLH als kostenloses Druckexemplar erhältlich ist. Eine digitale Fassung kann hier heruntergeladen werden: hlnug.de/fileadmin/dokumente/natur schutz/Naturschutz_und_Landwirtschaft/Kennartenkompaktwissen_Auflage2_web.pdf
Weitere Informationen sind erhältlich unter:
hlnug.de/themen/naturschutz/naturschutz-und-landwirtschaft/kennarten-nach-oeko-regelung-5-1 sowie llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/kennarten/
HLNUG – LW 20/2024