Kernsperrfrist für die Ausbringung von N-Düngern rückt näher

Es ist schon die Oktober-Mitte überschritten, und damit rückt der Termin des Ausbringungsverbotes für Gülle, Jauche und andere Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist (ohne Geflügelkot), näher. (Die Regelung gilt für alle Dünger mit mehr als 1,5 Prozent Gesamt-N  in  TM bzw. mehr als 0,5 Prozent P205 in TM.) Denn in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Januar dürfen auf Ackerland und vom 15. Novem­ber bis 31. Januar auf Grünland die genannten Dünger nicht ausgebracht werden.
Des Weiteren ist eine Ausbringung nicht erlaubt, wenn Böden durchgängig gefroren, überschwemmt, wassergesättigt oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt sind. Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter Gülle, Jauche und sonstige flüssige organische sowie organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N oder Geflügelkot nur zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchte bis in Höhe des aktuellen N-Düngebedarfs oder als Ausgleichsdüngung zu Getreidestroh, jedoch insgesamt nicht mehr als 40 kg/ha NH4-N oder 80 kg/ha Gesamt-N aufgebracht werden.                                                                                                                                                          Stephan Brand, LLH