Kostensteigerung belastet den Gemüsebau
BWV-Kreisversammlung Rhein-Pfalz-Kreis
Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) war das Thema des Abends bei der Jahreskreisversammlung des BWV-Kreisverbandes Rhein-Pfalz in Fußgönheim. Neben Andrea Adams, die die neue GAP ab 2023 vorstellte, berichtete die Europaabgeordnete Christine Schneider über ihre Arbeit in Brüssel und erläuterte, wie sie sich für die Landwirtschaft einsetzt.

Foto: Brammert-Schröder
„Bei uns in der Region war für den 12. und 13. Juli Starkregen prognostiziert worden, der zum Glück nicht eingetreten ist“, sagte Zehfuß. Im Landtag habe er sich am Nachmittag des 13. Juli in der Sitzung zum Thema Hochwasserschutz für einen besseren Schutz vor Hochwasser eingesetzt und für eine bessere Grabenpflege und -instandhaltung, eine bessere Überprüfung der Funktionalität der Regenrückhaltebecken und für ein gesteuertes Wassermanagement plädiert.
Hochwasserschutz wird oft vernachlässigt
Themen, die für die Landwirte in der Vorderpfalz enorm wichtig sind. Schließlich haben sie 2017 erlebt, zu welchen Überflutungen Starkregen führen kann. „Für meine Eingaben zum Thema Hochwasserschutz wurde ich nur milde belächelt“, so der Landtagsabgeordnete. Auch die damalige rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne Spiegel habe lediglich „man könnte“-Aussagen getroffen. Einen Tag später ist die Katastrophe im Ahrtal passiert.
Der Krieg in der Ukraine hat die Situation für die Landwirte noch einmal verändert. Die Preise für Energie und Dünger sind enorm gestiegen, die Getreide- und Ölsaatenpreise aufgrund von Knappheiten auf dem Weltmarkt auch. „Bei Produkten außerhalb von Getreide und Raps lässt sich nicht erkennen, dass die Preise steigen und die Kosten ausgeglichen werden“, sprach Zehfuß die Erlössituation im Gemüsebau an.
Drängende Fragen betreffen die Zukunft des Gemüsebaus: Gibt es ausreichend Betriebsmittel? Reicht das Beregnungswasser? Sind Arbeitskräfte verfügbar und gibt es auch im nächsten Jahr die 70-Tage-Regelung? Antworten auf diese Fragen konnte Zehfuß nicht geben. Und auch die Gastrednerin, Europaabgeordnete Christine Schneider aus Edenkoben, nicht. Sie berichtete von ihrer Arbeit im EU-Parlament in Brüssel. „Der Krieg in der Ukraine hat vieles verändert, auch die Ausrichtung der europäischen Politik“, erklärte die ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete.
Unlautere Handelspraktiken melden
Dass jetzt in Brüssel über Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln geredet wird, wertet Schneider positiv. „Die Verfügbarkeit von Lebensmitteln zu günstigen Preisen ist für uns selbstverständlich geworden“, sagte sie. Die Preise hätten angezogen, aber die Preissteigerungen kämen oft nicht bei den Erzeugern an. Sie rief die Gemüseerzeuger auf, Ihr unlautere Praktiken des Handels zu melden. Nur so könne etwas dagegen getan werden, dass der LEH die Preise zu Ungunsten der Erzeuger drücke und Partien mit nicht nachvollziehbaren Argumenten abstoße.
Wenig Verständnis zeigte Schneider für die Haltung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die ökologischen Vorrangflächen nicht für die Nutzung als Ackerflächen freizugeben. „Fakt ist, dass wir in Europa nicht verhungern werden, weil wir genug Geld haben. Wir haben aber auch eine Verantwortung für die Länder um uns herum“, sagte Schneider. Sie sehe aber die Gefahr, dass eine neue Flüchtlingswelle auf Europa zukomme, weil Getreide aus der Ukraine am Weltmarkt fehle.
„Wir müssen die Möglichkeit nutzen, ökologische Vorrangflächen für die Nahrungsmittelproduktion freizugeben und das auch in die GAP einfließen lassen.“ Ihr Eindruck sei allerdings, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium daran nicht interessiert sei und dass bei der Überarbeitung des GAP-Strategieplans noch mehr Einschränkungen auf die Landwirte in Deutschland zukommen könnten.
Zulassungsverfahren Pflanzenschutz beschleunigen
Schneider versprach, sich für eine Beschleunigung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Die Zulassungsverfahren seien zu kompliziert, vor allem in Deutschland. „Ich werde mich für Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Frist bei der Überarbeitung der Pestizidrichtlinie einsetzen“, erklärte Schneider. Die Pestizidrichtlinie soll in diesem Jahr überarbeitet werden. Die Europaabgeordnete befürchtet, dass es zusätzliche Auflagen für den Pflanzenschutzmitteleinsatz in Naturschutzgebieten geben könnte, auch in FFH- und Vogelschutzgebieten.
So sehe es ein zweiter Entwurf vor, der darüber hinaus auch noch stärkere Reduktionsziele beim Pflanzenschutz enthalte. Schneider zeigte sich kämpferisch und versprach, sich für eine praktikable Lösung einzusetzen. „Wir haben im Umweltausschuss nie die Mehrheit“, sagte die EVP-Abgeordnete. Deshalb sei es wichtig, die Kommunikation gut abzustimmen und in Debatten den Abgeordneten in praktischen Beispielen die Auswirkungen der Entscheidungen vor Augen zu führen. Keine einfache Aufgabe. „Ich werde auch schon mal als Lobbyistin für die Landwirte beschimpft“, so Schneider. Das störe sie aber nicht. Sie versicherte, sich auch weiterhin für die heimische Landwirtschaft einzusetzen.
Kulturwechsel über Zweitkultur möglich
Andrea Adams stellte die Neuerungen der GAP vor, die 2023 auf die Landwirte zukommen. Die Vorschläge des deutschen GAP-Strategieplans liegen auf dem Tisch und sehen gravierende Änderungen bei der Agrarförderung vor. „Das einzig Positive ist der Wegfall der Zahlungsansprüche“, erklärte die BWV-Hauptgeschäftsführerin. Die Landwirte sollen ab 2023 eine Basisprämie in Höhe von 150 bis 160 Euro erhalten. Die Umverteilungsprämie wird zugunsten der ersten 60 Hektare ausgebaut, und 25 Prozent der Direktzahlungen entfallen auf sogenannte Eco Schemes, auch Öko-Regelungen genannt. Diese Maßnahmen können die Landwirte freiwillig wählen. Die Junglandwirteprämie wird deutlich auf 115 Euro/ha bis 120 ha ausgebaut, und es wird eine Prämie für Mutterkühe (74 bis 78 Euro/Tier) und Mutterschafe und –ziegen (33 bis 35 Euro/Tier) eingeführt.
Fruchtwechsel wird ab 2023 verpflichtend
Um die Basisprämie zu erhalten, müssen die Landwirte die Konditionalität, also bestimmte Vorschriften, einhalten (siehe auch ausführliche Beschreibung in LW 5, Seite 8-9). Dazu zählt unter anderem die Schaffung von mindestens 3 m breiten Pufferstreifen entlang von Wasserläufen, auf denen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen (GLÖZ 4). Ab 2023 ist ein Fruchtwechsel auf jeder Parzelle verpflichtend (GLÖZ 7). Danach muss auf jeder Parzelle eine andere Hauptkultur als im Vorjahr angebaut werden. „Das geht auch über eine Zweitkultur“, sagte Adams. Allerdings gebe es hierfür noch keine Definition.
Unklar wie sich Vorschriften im Gemüsebau auswirken
Sie vormochte noch nicht zu sagen, wie sich das für den intensiven Gemüsebau in der Vorderpfalz darstellt. GLÖZ 8 verpflichtet die Landwirte, 4 Prozent des Ackerlandes stillzulegen. Auf diesen Flächen soll nur eine Selbstbegrünung möglich sein. Ab 2025 soll noch eine soziale Konditionalität mit Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter dazukommen. „Auch dazu gibt es noch keine Definition“ so Andrea Adams. Sie hofft, dass die noch festzulegenden Mindestvorschriften von den Betrieben in der Vorderpfalz ohnehin schon eingehalten werden.
Mit Eco Schemes Leguminosen fördern
Zusätzlich können die Betriebe noch verschiedene Ökoregelungen übernehmen, also Maßnahmen, die einen Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten. Sie werden teilweise durch Agrarumweltprogramme der zweiten Säule ergänzt, wie beispielsweise die Öko-Regel vielfältige Kulturen. Hierfür gibt es künftig 30 Euro/ha über die Eco Schemes. Die Förderung kann um weitere 60 Euro aufgestockt werden, wenn über die zweite Säule zusätzlich das EULLA-Programm vielfältige Fruchtfolge gewählt wird. Allerdings müssen dann zwingend zehn Prozent grobkörnige Leguminosen wie Ackerbohnen, Soja oder Erbsen ausgesät werden.
„Die GAP ist noch nicht in trockenen Tüchern, es wird noch zu Änderungen kommen“, sagte Adams. Aktuell kämen Fragenkataloge zu den einzelnen Punkten aus Brüssel zurück, die das BMEL beantworten müsse.
ibs – LW 22/2022