Landschaftsschutzgebiete sollen um Mainz ausgewiesen werden

Schutzgebiete gefährden ordnungsgemäße Bewirtschaftung

In den vergangenen Wochen wurde intensiv über die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes in Mainz-Ebersheim diskutiert. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) lehnt dieses Vorhaben kategorisch ab. BWV-Vizepräsident und Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen, Ingo Steitz, sieht in einer möglichen Unterschutzstellung der überwiegend weinbaulich genutzten Flächen dauerhafte Nachteile und Einschränkungen auf die dort wirtschaftenden Familienbetriebe zukommen.

Die Vorstandschaft des BWV-Ortsvereins Mainz-Ebersheim stellt sich gegen die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes.

Foto: bwv

Vor diesem Hintergrund wandte sich der BWV in einem Schreiben an den Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling und bat ihn eindringlich um Unterstützung. Der Südhang und das Südplateau in Mainz-Ebersheim würden eine wichtige Produktions- und damit Existenzgrundlage der Winzer und Landwirte darstellen und seien in dieser Form erst durch die Bewirtschaftung über Jahrhunderte hinweg geschaffen worden. Die Betriebe hätten damit gezeigt, dass sie ein ureigenes Interesse an der Bewahrung des Gebietes haben.

Es geht um die Existenz von Betrieben

Durch die zu erwartenden Einschränkungen könne laut Steitz auf zukünftige Herausforderungen nicht mehr in erforderlichem Maße reagiert werden. Aber gerade die jüngste Vergangenheit mit dem erstmaligen Auftreten der Kirschessfliege und den zunehmenden Extremwetterlagen zeige, dass ein flexibles und zeitnahes Handeln der Betriebe von größter Bedeutung ist und nicht von Entscheidungen der Naturschutzverwaltung abhängig sein darf.

Der BWV kritisierte gegenüber Ebling auch eine im aktuellen Landschaftsplan der Stadt Mainz angedachte Unterschutzstellung des Pold­erbereichs im Laubenheimer Unterfeld, bei dem es sich um ein überwiegend ackerbauliches Areal handelt. Ein derartiges Vorhaben sei mehr als unverständlich, da das fragliche Gebiet ohnehin Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Rheinhessisches Rheingebiet“ ist. Zudem würde es gerade diejenigen Landwirte treffen, welche die aus der Einrichtung des Polders für den Hochwasserschutz resultierenden Folgen und Nachteile sowieso schon zu tragen haben, so Steitz.

Sowohl in Mainz-Ebersheim als auch in Mainz-Laubenheim seien alle Landwirte und Winzer existenziell darauf angewiesen, am biologisch-technischen Fortschritt teilnehmen zu können, um die Herausforderungen der Natur, der klimatischen Entwicklungen mit all ihren Folgen, aber auch der sich ändernden Marktverhältnisse bewältigen zu können. Dies dürfe nicht in Frage gestellt werden.

Die ordnungsgemäße Landwirtschaft und der ordnungsgemäße Weinbau sowie die Pflege der Landschaft durch die landwirtschaftlichen Familienbetriebe würden schließlich seit vielen Generationen dazu beitragen, dass die Landschaft sich in einem vorbildlichen Zustand befindet.

bwv – LW 31/2017