Landtag beschließt Gesetz zur ASP-Bekämpfung

Wichtiger Schritt zum Schutz Schweine haltender Betriebe

Der Hessische Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Grünen zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am Dienstag vergangener Woche sehr zügig in erster und zweiter Lesung einstimmig bei Enthaltung der Linken beschlossen. Damit wird eine Intensivierung der Jagd auf Schwarzwild möglich, die bisher nicht rechtssicher erfolgen konnte. Zudem wird die Nutzung von Nachtsichttechnik für die Jagd erlaubt sein.

Am Dienstag vergangener Woche hat der Hessische Landtag durch Beschluss eines neuen Gesetzes die rechtlichen Voraussetzungen für eine Intensivierung der Jagd auf Schwarzwild beschlossen, um im Falle eines ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen die Merzung des Erregers zu ermöglichen.

Foto: imago images/Werner Schmitt

In der Begründung für das Gesetz heißt es, Erfahrungen aus Tschechien zeigten, dass bei konsequenter Anwendung der möglichen Maßnahmen die Seuche getilgt werden könne, die sonst dauerhaft in den Populationen bliebe.

Jagdrechtliche Hindernisse beseitigt

In dem Gesetzentwurf werden bisher nicht vorhandene Verordnungsermächtigungen ge-

schaffen, damit die erforderlichen Ausnahmen erteilt und Regelungen durch Verordnung der zuständigen Ministerien getroffen werden könnten. Die Fraktionen von CDU und Grünen erwarten, dass die erforderlichen Verordnungsregelungen sehr zeitnah getroffen werden.

Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Hessen hätte massive Auswirkungen nicht nur auf das Schwarzwild, sondern auch auf die Schweine haltende Landwirtschaft. Es sei daher notwendig, den Ausbruch möglichst zu verhindern und im Falle eines Ausbruchs die nötigen Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit zu ergreifen. Derzeit noch stünden den Notwendigkeiten einer Intensivierung der Jagd auf Schwarzwild in betroffenen Gebieten verschiedene jagdrechtliche Regelungen entgegen. Als Beitrag zur effizienteren Bejagung von Schwarzwild solle zudem die Nutzung von Nachtsichttechnik ermöglicht werden, soweit dies nunmehr auch waffenrechtlich zulässig sei. Im Fall eines ASP-Ausbruchs könne von den sachlichen Verboten des § 19 Absatz 1 Bundesjagdgesetz durch Verordnung fast vollständig abgewichen werden. Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen (VJEH) begrüßte den Beschluss des Landtages.

VJEH und HBV: Langjährige zentrale Forderungen erfüllt

Damit seien langjährige zentrale Forderungen des VJEH und des Hessischen Bauernverbandes umgesetzt worden, darunter die jagdrechtliche Ermöglichung zur Nutzung von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild. Durch die Regelungen könnten die zum Teil massiven Schwarzwildschäden reduziert werden und somit die vielerorts sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich untragbaren Bestände auf eine verträgliche Anzahl zurückgeführt werden.

Auch HBV-Generalsekretär Peter Voss-Fels zeigte sich erfreut über die Regelungen des neuen Gesetzes. „Ich bin der Politik dankbar, dass jetzt in Hessen sehr wirksame Möglichkeiten der ASP-Bekämpfung, insbesondere auch präventiv, zur Verfügung stehen“, betonte er.

Dank an Expertenkommission und Veterinärabteilung

Dass die langjährigen zentralen Forderungen des Berufsstandes jetzt Eingang in das neue Gesetz gefunden hätten, schreibt Voss-Fels zu einem guten Teil der Arbeit der Expertenkommission zur Bekämpfung der ASP zu. Insbesondere die Veterinärabteilung im Landwirtschaftsministerium habe durch fachlich fundierte Darstellung der drohenden Gefahr mit allen Folgen für die betroffenen Tiere in Feld und Stall, aber auch der Folgen für Schweinehalter in den auszuweisenden Kern- und Pufferzonen die Politik davon überzeugt, dass der Gesetzgeber allen Beteiligten rechtlich sichere Maßnahmen an die Hand geben müsse.

Für Voss-Fels liegt ein wichtiger Schwerpunkt in der Prävention, denn ein ASP-Ausbruch hätte verheerende Folgen für die Schweine haltenden Betriebe. Es sei zu befürchten, dass nach einem ASP-Fall in Hessen die Schweinhalter reihenweise aufgeben würden.

Mit dem Einsatz der demnächst erlaubten Nachtsichttechnik sei es für Revierinhaber künftig erheblich einfacher, die viel zu großen Bestände an Schwarzwild in Hessen zu reduzieren, ohne dabei auf Büchsenlicht durch den Mond angewiesen zu sein.

Wildschwein eher nicht un- mittelbare Infektionsquelle

Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrman, Vizepräsident des Landesjagdverbandes Hessen, hingegen dämpft die Erwartungen, die sich mit der Anwendung von Nachtsichttechnik auf die Erleichterung beim Ansitzen auf die Sauen verbindet. Natürlich sei die sichere Zielansprache jetzt unabhängig vom Büchsenlicht möglich. Allerdings teilt er nicht die vermutete präventive Wirkung von stark erhöhten Wildschwein-Abschüssen zur Abwehr der ASP.

„Die Infektionsquelle für die Hausschweinebestände im Einzelfall ist ganz überwiegend nicht das Wildschwein, sondern sind infizierte Abfälle, die irgendwie in den Aufenthaltsbereich der Schweine gelangen. Dieser Infektionsweg muss konsequent unterbunden werden“, so Bretschneider-Herrman. Dass es in einzelnen Bereichen Hotspots an hohen Wildschweinbeständen gibt, will er nicht bestreiten. Ganz überwiegend hielten die Jäger jedoch die jeweilige Population auf einem erträglichen Niveau, so dass ein Massenabschuss eher nicht den erwarteten Beitrag zur präventiven Abwehr der ASP erbringen könne.

Wie Staatsministerin Priska Hinz erklärte, sei Hessen nun gut vorbereitet. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt zum Schutz der schweinehaltenden Betriebe sowie der Wildschweinpopulation in Hessen. Die Gesetzesänderung erlaube es, die erforderlichen Anordnungen schnell und rechtssicher zu treffen, was zwingend für die effektive Bekämpfung der Afrikanischen Schweinpest in der Wildschweinpopulation erforderlich sei und die Handlungsfähigkeit im Seuchenfall sicherstelle.

LW/Dz – LW 14/2020