Landwirtschaft und Freiflächen-Photovoltaik

Die Betroffenheit der Landwirtschaft ist weiterhin immens hoch

Der Ausbau der erneuerbaren Energien bleibt eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben der kommenden Jahre. Insbesondere die Solarenergie soll einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Es zeigt sich jedoch, dass der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) in manchen Regionen in Rheinland-Pfalz weiterhin zu erheblichen Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe und die regionale Agrarstruktur führt.

Im September wird im Bundesrat und im Bundestag über das neue EEG abgestimmt. Der aktuelle Entwurf sieht eine Bevorzugung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor. Das würde den Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen erhöhen.

Foto: LWK RLP

Die Betroffenheit ist nach wie vor immens, auch wenn sich mancherorts eine gewisse Resignation eingestellt hat. Die landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort sind von dem sprichwörtlichen „Kampf gegen Windmühlen“ zermürbt und möchten den „Dorffrieden“ nicht stören. Zudem bestehen häufig mehrere Pachtverhältnisse mit denselben örtlichen Verpächtern, sodass ein Veto gegen einen PV-Standort weitere negative Folgen haben kann. Angesichts des Preis- und Kostendruckes in der Landwirtschaft müsste der Aufschrei gegenüber dem anhaltenden Flächenverbrauch deutlich lauter ausfallen, verstummt aber angesichts der beschriebenen Zusammenhänge.

Hochwertige Ackerflächen gilt es zu bewahren

Die Landwirtschaft ist eine Schlüsselbranche zur Umsetzung der Energiewende und der Klimaziele. Die differenzierte Auseinandersetzung der Landwirtschaftskammer mit großflächigen PV-Anlagen zum Erhalt hochwertiger landwirtschaftlicher Produktionsflächen dient dabei einer sinnvollen Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf agrarstrukturell weniger wertvolle Standorte.

Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Notwendigkeit einer Regulierung der Flächeninanspruchnahme erkannt und mit der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV im Jahr 2023 entsprechende Weichen gestellt.

Es wurden einerseits raumplanerisch bevorzugte Kulissen definiert und andererseits die Inanspruchnahme der Ackerfläche begrenzt. Konkretisiert wurden die Vorgaben durch einen Leitfaden sowie ein Rundschreiben des damaligen Ministeriums des Innern und für Sport. Die Inanspruchnahme von Ackerland soll demnach in Rheinland-Pfalz auf zwei Prozent gedeckelt werden. Zur Erreichung der Ziele der Energiewende ist dies nach überschlägigen Berechnungen der Landwirtschaftskammer auch ausreichend. Die Begehrlichkeiten vor Ort, getrieben durch die schwierigen Haushaltslagen der Kommunen, gehen jedoch vielerorts darüber hinaus. Der Markt für Spekulationen und Pachtpreissprünge wird dadurch eröffnet, einhergehend mit den negativen Auswirkungen auf die Agrarstruktur. Der Zubau von PV-Anlagen auf Ackerflächen soll durch ein begleitendes Monitoring beobachtet werden, damit der Zwei-Prozent-Deckel nicht überschritten wird. Über den aktuellen Stand der bereits überplanten Fläche sind bislang jedoch seitens des Landes keine aktuellen Zahlen veröffentlicht.

LWK RLP – LW 37/2026