Die SDG winkt alles durch – kein maßvoller Ausbau
Projektierer suchen Freiflächen für Photovoltaik
Es gibt nur pro oder contra – wer selbst Flächen hat, ist pro, wer Pächter ist und zahlreiche Flächen verliert, ist contra. Wenige in der Branche haben zum Thema Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV) keine Meinung. Damit die Unsicherheit draußen auf den Dörfern nicht von Projektierern ausgenutzt werden kann, hat am vergangenen Mittwochabend der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd nach Dreisen in die Dorfgemeinschaftshalle eingeladen, um die Landwirte sachlich über die Auswirkungen einer FF-PV zu informieren.

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Cornelius verdeutlichte, dass das EEG bis 2030 ein PV-Ausbau auf 215 GWp vorsieht. Mit einer geschätzten Stromerzeugung von 61,1 TWh im Jahr 2023 deckte die PV 12 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland. Bis ins Jahr 2040 sollen 177,5 GW Strom über PV-Anlagen generiert werden, hat sich die Bundesregierung als Ziel gesetzt. Dies bedeute 177 500 ha Acker- oder Grünland sollen in Deutschland mit PV überbaut werden. Auf Rheinland-Pfalz heruntergebrochen müssten so 8 000 ha bis 2040 überbaut werden, bemerkte Cornelius. Für jede Verbandsgemeinde seien dann rund 50 ha PV-Fläche auszuweisen. Die derzeitige Realität sieht ganz anders aus: So haben die Verbandsgemeinden Nordpfälzer Land mit 28 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Fläche, Enkenbach mit 45 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche oder die VG Winnweiler mit 1 200 ha überdimensionierte Flächenpotenziale ausgewiesen. „Die rheinland-pfälzischen Kommunen erhalten 0,2 cent/kwh oder 2 000 Euro/ha. Dies erklärt die großzügige Ausweisung“, bemerkte Cornelius.

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Letztlich liegt es an den Flächeneigentümern, ob sie sich für eine FF-PV entscheiden oder dagegen. Wer sich dagegen entscheidet, kann nicht enteignet werden. Der Eigentümer hat das letzte Wort. Die genauen Ausführungen werden in einer der kommenden Ausgaben veröffentlicht. Nur noch so viel: Nie einfach nur unterschreiben, sondern die Verträge immer vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd überprüfen lassen. Fallstricke gibt es genügend.
zep – LW 7/2024