Landwirtschaftsausschuss befürwortet Kappung

Lohnkosten sollen aber angerechnet werden

Nach dem Willen des Landwirtschaftsausschusses muss die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Unternehmen in der EU auch in Zukunft nicht mit einer Begrenzung ihrer Direktbeihilfen rechnen. Die Ausschussmitglieder stimmten vergangene Woche in Brüssel zum Verordnungsvorschlag über die Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 zwar dafür, dass die Mitgliedstaaten die Direktzahlungen an die Betriebe auf 100 000 Euro begrenzen. Dabei sollen aber noch verschiedene Kostenblöcke berücksichtigt werden.

Vorgeschlagen wird von den EU-Agrarpolitikern, die Hälfte sämtlicher Lohnzahlungen des landwirtschaftlichen Betriebes sowie der von ihm zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben von der Kappungsgrenze abzuziehen. Überdies sollen auch die in ...

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