Leasing oder Darlehen?

In der Landwirtschaft gewinnt neben dem Bankkredit das Leasing zunehmend an Bedeutung. Beim Leasing wird dem Landwirt (Leasingnehmer) das Investitionsgut auf Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Leasingnehmer nutzt zum Beispiel einen Schlepper (Leasing­objekt), ohne diesen kaufen zu müssen. Statt zum Zeitpunkt der Anschaffung den einmaligen Kaufpreis zu zahlen, leistet er über die gesamte Nutzungsdauer Leasing­raten. Eigentümer bleibt die jeweilige Leasinggesellschaft (Leasinggeber).
Gegenüber der klassischen Darlehensfinanzierung sind beim Leasing keine weiteren Sicherheiten notwendig. Auch entfällt die Bi­lanzierung des Wirtschaftsguts, dies verkürzt die Bilanz und schont das Eigenkapital. Häufig wird als Vorteil die steuerliche Absetzbarkeit der Leasingraten hervorgehoben, dem gegenüber entfallen die bei einem Darlehen-finanzierten Kauf anfallende Abschreibungen und Zinsen.
Grundsätzlich verursacht Leasing höhere Gesamtkosten als eine Darlehensfinanzierung. Ebenfalls ist die Bindung an die vereinbarte Leasingrate verpflichtend, dies kann bei einem Liquiditätsengpass zu hohen Folgekosten oder sogar zum Entzug des Leasingobjekts führen.  
Christoph Bai, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd