Lebensmittel in Gastronomie richtig aufbewahren

Hygieneschulungen 2016 der Landwirtschaftskammer

Wie können leichtverderbliche Lebensmittel in der Direktvermarktung und Hofgastronomie richtig gelagert werden? Worauf ist zu achten, um das eigene Hygienerisiko richtig zu analysieren und sachgerecht zu handeln?

Um im Sinne der Lebensmittelhygiene sachgerecht zu handeln, muss man die Gefahren kennen, die bei der Verarbeitung und Lagerung mancher Lebensmittel auftreten können.

Foto: Setzepfand

Je nachdem, welche Lebensmittel in einem Betrieb hergestellt, behandelt und abgegeben werden, sind die von diesen ausgehenden Hygienerisiken für die internen Betriebsabläufe und in der Folge auch für Verbraucher unterschiedlich hoch. Somit ist der Umfang, in dem die gesetzlichen Hygieneforderungen anzuwenden sind, an der individuellen Situation des Unternehmens (Verderblichkeit der Produkte, Verarbeitungsprozesse, Vermarktungshäufigkeit und -umfang) auszurichten.

Das Gefährdungspotenzial selbst einschätzen

Die Verordnungen sehen vor, das jeweilige Gefährdungspotenzial zu berücksichtigen und die sich daraus ergebenden Sicherungsmaßnahmen mit der notwendigen Flexibilität anzuwenden. Daher enthalten die Verordnungen an mehreren Stellen anstelle konkreter Vorgaben Begriffe, wie „erforderlichenfalls", „geeignet", „angemessen" und „ausreichend“. Um sachgerecht handeln zu können, muss das eigene Hygienerisiko richtig analysiert werden.

Im Rahmen der diesjährigen Hygieneschulungen der Landwirtschaftskammer werden Maßnahmen zur praktischen Einschätzung des individuellen Hygienerisikos und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen besprochen. Es geht dabei um folgende Inhalte:

  • Beurteilung des Hygienerisikos, das von unterschiedlichen Lebensmitteln ausgeht
  • Beurteilung der eigenen Hygienerisiken während des Herstellungsprozesses, der Lagerung und der Abgabe von Lebensmitteln
  • Stellenwert betrieblicher Eigenkontrollen
  • Konkrete Beispiele betrieblicher Eigenkontrollmaßnahmen (Durchführung und Dokumentation)
  • notwendiger Umfang betrieblicher Eigenkontrollen
  • Empfehlungen zum sachgerechten Handeln
  • Vorgehensweise bei Störungen im Herstellungsprozess, der Lagerung und der Abgabe von Lebensmitteln
  • Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers

Wie in jedem Jahr wird das Hygiene-Fachthema mit einer Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kombiniert. Über die Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt.

Schulungstermine im südlichen Rheinland-Pfalz im Überblick:

  • in der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Chemnitzer Straße 3, 67433 Neustadt/W. Donnerstag, 11. Februar 2016, von 14.30 bis 17 Uhr.
  • im Haus der Landwirtschaft, Otto-Lilienthal-Straße 4, 55232 Alzey, am Mittwoch, 6. April, von 14.30 bis 17 Uhr,
  • im Haus der Landwirtschaft, Burgenlandstr. 7, 55543 Bad Kreuznach am Montag, 11. April, von 14.30 bis 17 Uhr.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, gilt die Reihenfolge der Anmeldungen. Falls sich viele Teilnehmer melden, sind Ausweichtermine, auch für geschlossene Gruppen, an anderen Standorten, möglich.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der LWK gerne zur Verfügung: Tel.: 06 71 / 7 93 - 11 53 oder -11 62, Fax -17 153, E-Mail: EA@lwk-rlp.de.

lwk rlp – LW 1/2016