Liquiditätshilfeprogramm nicht ganz ausgeschöpft
7Â 800Â Tierhalter beantragen Beihilfen von 60Â Mio. Euro
Das Liquiditätshilfeprogramm des Bundes für die von der schwierigen wirtschaftlichen Lage betroffenen Milchvieh- und Schweinehalter in Deutschland ist nicht in vollem Umfang ausgeschöpft worden. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am Mittwoch vergangener Woche mitteilte, haben rund 7 800 Tierhalter im Dezember 2015 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge auf Liquiditätshilfe gestellt, wobei das Gesamtvolumen nach ersten Schätzungen rund 60 Mio. Euro umfasste.

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Nach Einschätzung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigt die bisherige Inanspruchnahme jedoch, dass mit dem Liquiditätshilfeprogramm eine angemessene Unterstützung für in Not geratene Landwirte geschaffen wurde. Ziel sei es gewesen, den betroffenen Landwirten schnell und unkompliziert mit Liquidität in der größten Not zur Seite zu stehen. Dass man auf diese Weise 7 800 Betrieben etwas Luft verschafft habe, sei eine gute Nachricht, resümierte Schmidt.
Meiste Anträge aus Bayern, Niedersachsen und NRW
Nach der Darstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurden die Anträge auf Liquiditätshilfe vor allem in den viehstarken Bundesländern gestellt. Den größten Anteil stellte Bayern mit 2 476 Anträgen, gefolgt von Niedersachsen mit 1 863 Gesuchen und Nordrhein-Westfalen mit 1 181 Anträgen.
Bei zwei Dritteln aller Antragsteller handelte es sich um MilchÂerzeuger. Die Antragsteller beantragten laut dem Ressort im Schnitt 7 600 Euro Beihilfe für Darlehen von 3 000 bis 700 000 Euro.
Beihilfen zügig auszahlen
Nach den Worten von BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden arbeitet die BLE aktuell mit Hochdruck daran, die bewilligten Beihilfen zügig auszuzahlen. Wichtig sei dabei aus Sicht der Tierhalter, dass die Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags nachgewiesen werden könnten, betonte Eiden. Dafür müssen die Antragsteller nach Angaben der Bundesanstalt belegen, dass sie in einer bestimmten Zeitspanne einen Preisrückgang um 19 Prozent gegenüber einem früheren Zeitraum verzeichnet hatten. Für Milcherzeuger galten dabei die Milchpreise des zweiten Quartals der Jahre 2015 und 2014; bei Tieren wurden die Erzeugerpreise in den ersten drei Quartalen der Jahre 2015 und 2013 verglichen.
Zusätzlich mussten die Antragsteller ein abgeschlossenes Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 42 und 72 Monaten sowie einem tilgungsfreien Jahr vorweisen. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent des Darlehens bei einer Beihilfeobergrenze von 10 000 Euro. Etwa 6 Prozent der eingegangenen Anträge müssen der BLE zufolge wegen der Überschreitung dieses Limits auf die genannte Summe gekürzt werden.
age – LW 2/2016