Massive Kritik am hessischen Umweltministerium

Im Landkreis Fulda liegen 2 118 Hektar im Grünen Band

Scharfe Kritik an der Vorgehensweise zu dem am 26. Januar 2023 mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition im Landtag beschlossenen Gesetz zum Nationalen Naturmonument „Grünes Band Hessen“ erntete das Hessische Umweltministerium in der Jahresversammlung der Kreisgruppe Fulda im Hessischen Waldbesitzerverband (WBV). Der Forst- und Landwirtschaft sowie der Jagd drohten zahlreiche Einschränkungen, hieß es.

Demo mit Transparenten im Saal

Foto: Karl-Heinz Burkhardt

Das Gesetz ist in drei Kernzonen mit unterschiedlichen Auflagen für land- und forstwirtschaftliche Flächen eingeteilt, die bereits Bestandteil des Natura2000-Netzes der EU mit FFH- und Vogelschutzgebieten sind. Auflagen und Einschränkungen, ohne die Grundeigentümer bei der Vorbereitung des Gesetzes zu informieren beziehungsweise einzubinden und ohne Nachweis der besonderen naturschutzfachlichen Schutzbedürftigkeit, seien „über die Köpfe von Betroffenen hinweg“ in Hessen als dem ersten Bundesland beschlossen worden, kritisierte man.

Die Zone I bildet den Kernbereich des Grünen Bandes und besteht aus Flächen mit naturschutzfachlich herausragender Bedeutung und ohne jegliche Nutzung. In der Zone II des Naturmonuments etwa sei eine extensive, naturnahe Forst- und Landwirtschaft zur Förderung der Artenvielfalt mit seltenen und gefährdeten Landschaftselementen und Lebensraumtypen vorgeschrieben, die es zu schützen und zu entwickeln gelte.

Lediglich zu einem Spaziergang wurden Grundstückseigentümer – wie etwa in Simmershausen – eingeladen, ohne den Grund eines solchen zu kennen, erklärten Stephan Böschen (Gut Hohenhaus) und Sebastian Müller (MdL/CDU) in Margretenhaun. „Wir wollen Naturschutz, wir wollen zusammenarbeiten, wir bieten die Hand“, erklärte WBV-Geschäftsführer Christian Raupach. „Aber wir stellen fest, das Land Hessen hat in diesem Fall noch nicht einmal ansatzweise die Absicht gehabt zu kooperieren.“

Das Ziel des Grünen Bandes sei es, Naturmonumente nach dem Bundesnaturschutzgesetz auf der ganzen Fläche so wie Naturschutzgebiete zu schützen. Das langfristige Ziel sei es, dort eine „totale Veränderungssperre der Landschaft zu organisieren“. Und „es stimmt einfach nicht“, dass Ministerin Priska Hinz vor der ersten Lesung alle Grundstückseigentümer über den Gesetzentwurf informiert habe, betonte Raupach

WBV-Präsident Carl Anton Prinz zu Waldeck unterstrich, mit dem Gesetz werde der Vertragsnaturschutz ausgehebelt. Das Umweltministerium informiere nur, wenn es diesem opportun sei. Prinz Waldeck warf dem Umweltministerium vor, den Rahmenvertrag Naturschutz zweimal eindeutig gebrochen zu haben, nämlich beim Thema Kommunikation und bei den Einschränkungen. Waldeigentümern nehme man die Motivation, weiter in Richtung Biotoperhaltung etwas zu unternehmen. Der Vertrauensverlust in die Landesregierung sei unermesslich.

Sebastian Müller, forstpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Landtag, bezog Stellung zum Gesetzgebungsverfahren Nationales Naturmonument „Grünes Band Hessen“. Man sei nicht unterrichtet worden, und das Umweltministerium habe Vertrauen verschenkt. „Was hier passiert ist, darf in dieser Form nicht mehr stattfinden“, erklärte er. Es seien Fehler gemacht worden. Flurstückslisten und Kartenbasis hätten bei einer Zonierung teilweise nicht zusammengepasst. Der Landkreis Fulda habe eine Richtigstellung mit ausgearbeitet und eine Stellungnahme dazu abgegeben. Zu Nachbesserungen sei es schließlich durch Einwirkungen auf das Ministerium gekommen, unter anderem bei der Erlaubnis von Weideeinrichtungen, Schutzhütten und Zäunen. In der Zone I befänden sich die Naturschutzgebiete Ulsterauen bei Günthers (mit intensivem Maisanbau) sowie der Standorfsberg/Waldhof bei Rasdorf mit Naturschutzverordnungen, die auch weiterhin sowohl die Landbewirtschaftung als auch die Forstwirtschaft in ihrer seitherigen Bewirtschaftung zuließen.

bh – LW 10/2023