Mehrwegpflicht für Gastronomen ab Januar 2023

Neue Möglichkeiten und Pflichten für Direktvermarkter

Für bäuerliche Gastronomen wurden im Zuge der Einführung des Verpackungsgesetzes Maßnahmen zur Reduktion von vor allem Einwegkunststoffen erarbeitet. Gastronomen müssen ab Januar 2023 neben Einweg-to-go-Verpackungen auch Mehrwegbehältnisse anbieten. Zwar steht bei den meisten Hofcafébesuchen das Erlebnis Bauernhof mit Verweilzeiten auf dem Betrieb im Vordergrund, dennoch werden einige Hofgastronomen von der neuen Regelung betroffen sein. Luisa Reith vom Fachgebiet für Erwerbskombinationen beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) fasst nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammen.

Für Direktvermarkter, welche eine bäuerliche Gastronomie betreiben, tritt ab 1. Januar 2023 die Pflicht in Kraft, neben Einweg-to-go-Verpackungen Mehrweg-to-go-Lösungen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegvariante für den Kunden der Gastronomie nicht ...

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