Meldeportal für Messstellen kommt
Land will Binnendifferenzierung vorantreiben
Am Montag hatte der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing zum „Agrargipfel Rheinland-Pfalz“ nach Bad Kreuznach eingeladen. Es ging um die Düngeverordnung und um das Messstellennetz in Rheinland-Pfalz. Herausgekommen sind konkrete Beschlüsse: Das Land wird die Binnendifferenzierung vorantreiben und Fragen zu einzelnen Messstellen sollen in einem Meldeportal geklärt werden.

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Zudem soll ein Meldeportal im Internet eingerichtet werden, über das Landwirte und Bürger Fragen zu Messstellen an die Landesregierung richten können, die dann überprüft werden. „Wir werden jede Anfrage zu den Messpunkten zeitnah prüfen und die Ergebnisse in dem Portal für alle frei zugänglich veröffentlichen“, versprach der Minister. „Jeder bekommt eine ganz konkrete Antwort auf seine ganz konkreten Fragen“, so Wissing weiter. „Hinweisen auf fehlerhafte Standorte oder Messergebnisse wird nachgegangen.“ Das Meldeportal soll von der Technischen Zentralstelle der DLR und dem Landesamt für Umwelt betreut werden.
Bei dem Gespräch wurde deutlich, wie die roten Gebiete in Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind: Es wurde das Messstellennetz der Wasserrahmenrichtlinie herangezogen, das Auskunft darüber gibt, welche Gewässer in einem chemisch schlechten Zustand sind. Darin enthalten sind auch Messstellen, die von der Landwirtschaft nicht beeinflusst werden. Die ausgewiesenen roten Gebiete bilden eine Risikobetrachtung ab, die scharf gestellt wurde. Künftig soll nach Aussage von Wissing das Verursacherprinzip berücksichtigt werden, um emissionsbezogene Daten miteinzubeziehen. „Wir brauchen präzise Daten“, so Wissing und machte deutlich, dass dort, wo die Nitratwerte zu hoch sind, Einschränkungen der Düngung folgen müssen.
Versachlichung der Problematik auf dem Weg
„Politik und Landwirtschaft arbeiten in Rheinland-Pfalz konstruktiv zusammen, das hat der Agrargipfel gezeigt. Wir haben uns darauf verständigt, den engen Austausch fortzuführen und werden in Rheinland-Pfalz einen Agrargrat etablieren“, bilanzierte Wissing die Ergebnisse des ersten Agrargipfels.

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Das Meldeportal hält er für wichtig, um Vorwürfen sachlich auf den Grund gehen können. Denn es wabern auch viele falsche Aussagen durch die sozialen Medien, die so sachlich entkräftet werden können. Er habe, so Hartelt, sowohl Minister Wissing als auch den Abteilungsleiter im Umweltministerium Dr. Erwin Manz dazu aufgefordert, bei der Überprüfung der Messstellen auch externe Institute mit einzubeziehen, um schnelle Lösungen zu erarbeiten. „Wir stehen unter Zeitdruck, die erste Düngeverordnung greift jetzt schon.“ Der Bauernverbandspräsident Hartelt begrüßte die Ansage von Julia Klöckner, eine bundeseinheitliche Regelung zur Binnendifferenzierung auf den Weg zu bringen. „Das haben wir schon seit einem Jahr gefordert. Ich bin froh, dass es jetzt kommen soll.“
„Die Veranstaltung war sachlich und fachlich“, so das Statement von Alexander Friedrich, Mitinitiator von Land schafft Verbindung in der Pfalz. Dass Vertreter des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums zugegeben haben, dass das Risikomessnetz für die Bewertung der roten Gebiete im Hinblick auf die Düngeverordnung nicht passt, wertet Friedrich als großen Erfolg. Damit sei der Weg bereitet für die Binnendifferenzierung.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner äußerte sich am Montagabend in Schifferstadt ebenfalls zur Düngeverordnung und kündigte an, aus der Kann-Regelung zur Binnendifferenzierung eine bundesweite Muss-Regelung zu machen. Bisher können die Länder selbst entscheiden, ob sie eine Binnendifferenzierung in den roten Gebieten vornehmen. Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gehen diesen Weg, Rheinland-Pfalz hat ihn nach Aussage Klöckners 2017 abgelehnt. „Dann ist es verursachergerechter. Wir werden nichts wegmessen können was da ist, aber es ist gerechter.“ Das auf dem Agrargipfel in Bad Kreuznach beschlossene Meldeportal zu den Messstellen bewertete sie kritisch, wenn nicht jede einzelne Messstelle überprüft wird. „Sie müssen jede Messstelle überprüfen, sonst können Sie nicht fachgerecht binnendifferenzieren“, sagte sie.
ibs – LW 6/2020