Mindestanteil für ÖVF bleibt bei 5 Prozent
Ackerfläche bereits jetzt doppelt so groß wie gefordert
Der Mindestanteil für die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) an der Ackerfläche bleibt bei 5 Prozent. Wie aus dem von der Europäischen Kommission vergangene Woche veröffentlichten Bericht zur Umsetzung der Greening-Maßnahmen hervorgeht, ist eine Anhebung dieses Anteils auf 7 Prozent nicht mehr geplant.
Der Anteil der nach Brüssel gemeldeten ÖVF an der gesamten Ackerfläche in der EU sei bereits etwa doppelt so hoch wie die geforderten 5 Prozent, stellt die Kommission darin fest.Ausweitung vor allem wegen Leguminosen
Dies sei vor allem durch eine Ausweitung der sogenannten produktiven ÖVF wie dem Anbau von Leguminosen in der Hauptfrucht oder von Zwischenfrüchten mit einem Gesamtanteil von deutlich mehr als 50 Prozent erreicht worden. Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass die geplanten Änderungen im Sekundärrecht zum Greening einen wichtigen Schritt hin zu besseren Bewirtschaftungsmethoden und einer stärkeren Ökologisierung darstellten. Dabei seien insbesondere Einschränkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf potenziell produktiven ÖVF sowie eine Präzisierung und Festlegung von Bewahrungszeiträumen in Bezug auf bestimmte ÖVF-Typen geplant. Des Weiteren solle eine Straffung der allgemeinen Anforderungen an die Vorrangflächen dazu führen, dass einige der „ökologisch vorteilhaftesten ÖVF“, namentlich Landschaftselemente und Pufferstreifen, stärker umgesetzt würden.
Brachen in Süden Europas, Zwischenfrüchte in der Mitte
Zudem kommt die Brüsseler Behörde zu dem Schluss, dass die Verteilung verschiedener ÖVF-Arten deutlichen geografischen Mustern folge. So seien brachliegende Flächen etwa stärker in den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Finnland und Lettland zu finden, während der Anbau von Leguminosen stärker in Kroatien, Tschechien, Italien, Polen und Rumänien favorisiert werde. Zwischenfrüchte seien relativ stark in Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden verbreitet. Der Kommission zufolge unterliegen rund 70 Prozent der Ackerflächen in der Europäischen Union der ÖVF-Verpflichtung; im Jahr 2015 hätten die europäischen Landwirte mehr als 8 Mio. ha entsprechend genutzt. Den größten Anteil an Vorrangflächen wies dabei Spanien auf, gefolgt von Deutschland und Polen.
Qualität wichtiger als Quantität
Generell muss jeder Landwirt in der EU, der mehr als 15 ha Ackerland bewirtschaftet, mindestens 5 Prozent davon für ÖVF vorhalten. Die EU-Kommission resümiert, dass der Umweltnutzen der einzelnen ÖVF nicht allein von der Quantität, sondern insbesondere von der Qualität der Maßnahmen abhänge. Sie nennt in dem Zusammenhang unter anderem die Art der Bodenbedeckung bei brachliegenden Flächen, die Vielfalt der Vegetationsstruktur bei Landschaftselementen sowie den Standort von Pufferstreifen.
age – LW 14/2017