Mittel zur Drahtwurmbekämpfung befristet zugelassen

Allgemein ist eine Zunahme des Drahtwurmbefalls in Kartoffeln in den letzten Jahren festzustellen. Besonders Partien, die nach der Krautabtötung längere Zeit bis zur Ernte im Boden liegen, sind betroffen. Durch eine Drahtwurmbekämpfung wird vor allem der Anteil vermarktungsfähigerer Ware erhöht und der Sortieraufwand reduziert.
Im Rahmen einer „Gefahr im Verzug“-Regelung ist jetzt das Präparat Goldor Bait für eine befristete Zeit (27. Januar 2014 bis 26. Mai; 120 Tage) zur Bekämpfung des Schädlings zugelassen. Die genehmigte Menge ist bundesweit auf 160 t begrenzt und für die Anwendung gelten umfangreiche Beschränkungen.
Goldor Bait ist ein Ködergranulat mit dem Wirkstoff Fipronil. Die Ausbringung muss mit einem Granulatstreugerät erfolgen, das in die Geräteliste des JKI für die Ausbringung von Goldor Bait eingetragen ist. Die Granulatausbringung muss mit einem Gerät erfolgen:
das mit einer separaten Abschaltvorrichtung und Dosiereinheit versehen ist,
das einen dicht schließenden Deckel hat,
das zur Bandapplikation über einen speziellen Applikationsverteiler (fish tail) verfügt und
bei dem das Fallrohr in gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist.
Deshalb dürfen an jede Streueinheit maximal zwei Reihen angeschlossen werden. Die Aufwandmenge beträgt 10 kg/ha. Vor der Ausbringung ist gemäß Gebrauchsanleitung eine Abdrehprobe vorzunehmen!
Die Anwendung darf nur auf Flächen mit Starkbefall durch Drahtwurm nach Warndienstaufruf erfolgen. Auf klumpigen oder steinigen Böden darf Keine Anwendung erfolgen. Der Betriebsleiter ist außerdem verpflichtet, die zur Anwendung vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Anwendung des Mittels Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Behandlungsflächen befinden.
Der Wirkstoff Fipronil besitzt eine hohe Vogel-Toxizität. Deswegen darf kein Granulat an der Bodenoberfläche verbleiben. Der Fahrer muss sich davon überzeugen, dass tatsächlich sämtliches Granulat abgedeckt wurde. Die Dosiereinrichtung ist spätestens 4 m vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten. An der Oberfläche verbleibendes Granulat ist umgehend einzuarbeiten.
Bei gleichzeitiger Ausbringung von Flüssigbeizen ist darauf zu achten, dass sich an den Aggregaten kein angefeuchtetes Granulat ansammelt und an der Bodenoberfläche abgestreift wird.
Zu Oberflächengewässern ist ein Abstand von 10 m einzuhalten. Auf Flächen, bei denen eine Gefahr durch Abschwemmung in Gewässer besteht, und bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s ist die Anwendung ebenfalls untersagt.
Pflanzenschutzdienst Hessen, RP Gießen