Neue Vorgaben zu Beton für JGS-Anlagen

An Beton für den Bau von Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) werden hohe Anforderungen gestellt, denn diese Anlagen müssen hohen technischen und wasserrechtlichen Anforderungen genügen. Diese finden sich in den technischen Regelwerken wie der DIN 11 622 „Gärfuttersilos, Güllebehälter, Behälter in Biogasanlagen, Fahrsilos“ und im Arbeitsblatt der DWA Technische Regel wassergefährdender Stoffe TRwS 792 „Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen“. Die Vorgaben gelten seit August 2018 für Ortbetonbauweisen und auch für Betonfertigteile.Als weitere Planungshilfe kann der Bauteilkatalog der Betonindustrie dienen. Die aktuellste 9. Auflage von 2016 erleichtert die Anwendung der Normen und technischen Regeln. Unter der Überschrift „Landwirtschaftliches Bauen“ sind über 50 verschiedene Anwendungsfälle beschrieben, zu denen es Angaben bezüglich der nötigen Expositionsklassen, der Feuchtigkeitsklassen und der Mindestdruckfestigkeitsklassen gibt. Es gibt zudem eine Übersicht zu den vorgeschriebenen Überwachungsklassen.
Für Güllelager, Fahrsiloanlagen oder Sickersaftbehälter sind beispielsweise die Vorgaben der Überwachungsklasse 2 zu erfüllen. So sollen insgesamt die Anforderungen an den Gewässerschutz und die Langlebigkeit der Bauteile gewährleistet werden.  
Simone Hamann-Lahr, Lk Rheinland-Pfalz