Neues HALM-Grünlandprojekt für das Diemeltal vorgestellt

Initiative zur Förderung leistungsschwacher Standorte

In Hofgeismar-Eberschütz informierten Woche der Regionalbauernverband Kurhessen (RBV) und der Fachdienst Landschaftspflege des Kreises Kassel über die Fördermodalitäten eines neuen HALM-Grünlandprojekts für das Warme- und Diemeltal.

Informierten am Grünlandstandort, von links: Landwirt Bruno Fülling, Ralf Desel (Geschäftsführer RBV Geschäfts­stelle Hofgeismar), Cornelia Becker (BÖF), Reinhard Rudolph (stellvertretender RBV-Vorsitzender), Jürgen Düs­ter (Fachdienstleiter Landschaftspflege), Kai-Georg Bachmann (Bürgermeister Trendelburg), Harald Munser (Bürger­meis­ter Liebenau), Martina Behrens (LLH), Henny Hartmann-Dinges (FD Landschaftspflege), Prof. Dr. Thomas Fartmann (Uni Osnabrück), Martina Stowitz-Lohne FD Landschaftspflege.Foto: Stefan Strube, rbv

Nach Waldeck-Frankenberg bietet in diesem Jahr der Landkreis Kassel eine weitere naturschutzorientierte Förderung der Grünlandbewirtschaftung an. Die Veranstaltung, zu der etwa 50 Landwirte kamen, wurde durch den Bürgermeister der Stadt Trendelburg, Kai-Georg Bachmann, eröffnet. Jürgen Düster, Fachdienstleiter Landschaftspflege beim Landkreis, informierte über die Vorgaben der neuen Grünlandfördermöglichkeit. Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) bietet mit der Fördermaßnahme „D.3-Kennartennachweis“ die Möglichkeit, die Pflege und Entwicklung artenreicher Grünlandbestände nach der Anzahl der vorgefundenen Arten zu honorieren.

Einrichtungen in der Region arbeiten zusammen

Auf Initiative der Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit dem RBV, den örtlichen Bürgermeistern und Naturschutzverbänden der Region sowie dem Engagement des Betriebes Fülling GbR aus Liebenau-Zwergen gelang es, das gesamte Grünland des Warme- und Diemeltals im Landkreis Kassel als Projektraum anerkannt zu bekommen. Bruno Fülling hob die Relevanz des Projektes für die ohnehin schwachen Grünlandstandorte hervor. „Im Sinne von Natur- und Landschaft sei zugleich eine Einkommensalternative für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Region geschaffen worden“, stellte Fülling fest. Prof. Dr. Thomas Fartmann von der Universität Osnabrück stellte die naturschutzfachliche Wertigkeit der Fördermaßnahme für die Region dar. Demnach existieren im Warme-, als auch im Diemeltal die größten zusammenhängenden Kalkmagerrasenflächen in der nördlichen Hälfte von Deutschland. Ein schützenswertes Kulturgut dessen Artenvielfalt deutschlandweit seines Gleichen sucht, denn einzelne Arten von Tagschmetter­lingen seien nur im Projektraum des Diemeltals noch zu finden, erklärte Fartmann. Das neue Projekt sei dabei der richtige Weg, die einzigartige Flora und Fauna des Diemeltals zu erhalten sowie zuverlässige Landschaftspflegebetriebe und Schäfereien zu akquirieren. Ferner stellte er das Forschungsvorhaben „Nachhaltige Renaturierung von Kalkmagerrasen im Raum Kassel vor, das vom Bundesamt für Naturschutz gefördert werden kann. Für die Umsetzung des neuen Grünlandförderprojektes im Landkreis Kassel wurde das Ingenieurbüro für angewandte Ökologie und Forstplanung, Kassel (BÖF) mit der Erstellung eines naturschutzfachlichen Konzeptes beauftragt. Diplombiologin Cornelia Becker, BÖF, erläuterte die Auswahlkriterien mit den jeweiligen regional typischen Kennarten der einzelnen Förderkulissen.

Wie Bewirtschaftsauflagen entgolten werden

Henny Hartmann-Dinges und Martina Stowitz-Lohne vom Fachdienst Landschaftspflege erläuterten die dazugehörigen Bewirtschaftungsanforderungen und Förderhöhen. Der Förderrahmen bewegt sich zwischen 190 und 340 Euro/ha Grünland und setzt bei der maximalen Förderhöhe den Nachweis und Erhalt von acht verschiedenen Kennarten voraus, so Hartmann-Dinges. Über die Bedeutung des Projektes für die Region sprach der stellvertretende Vorsitzende des RBV Kurhessen, Reinhard Rudolph. Das HALM-Grünlandprojekt ist seiner Ansicht nach eine wirtschaftliche Alternative besonders für landwirtschaftliche Betriebe, die Naturschutz und Tourismus anbieten, so Rudolph.

Strube, rbv – LW 29/2016