Neues Pflanzenschutzgesetz

Hauptversammlung des KBV Rheingau-Taunus mit Fachvortrag

Auf der Mitgliederversammlung des Kreisbauernverbandes Rheingau-Taunus blickte Vorsitzender Thomas Kunz auf ein schwieriges Jahr für die Bauern zurück. Martin Kerber vom Pflanzenschutzdienst Hessen informierte über die wichtigsten Ände­rungen im neuen Pflanzenschutzgesetz.

Thomas Kunz (r.) wurde als Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Rheingau-Taunus bestätigt. Im Anschluss an die Regularien folgte ein Fachvortrag von Martin Kerber (l.) vom Pflanzenschutzdienst Hessen über die wichtigsten Ände­rungen für Landwirte im neuen Pflanzenschutzgesetz.

Foto: Theodor Merkel, KBV/RGT

Begonnen hatte es im Jahr 2011 mit dem Dioxinskandal, von welchem die Schweinefleisch und Eier produzierenden Betrieb betroffen waren. Besonders den Milchbauern und den Pferdebetrieben machte die Trockenheit im Frühjahr und Sommer zu schaffen, während es pünktlich zur Getreideernte wieder regnete, so Kunz. Auch der Ausblick auf die Ernte 2012 fällt nicht gut aus, denn der Frost im Februar hat dem Wintergetreide schwer zugesetzt, so dass bis zu 90 Prozent der Flächen umgebrochen und neu eingesät werden müssen. Kunz warb dafür, dass Erntedankfest, welches im Vorjahr die Familie Berbalk aus Wüstems ausgerichtet hat, als Fest der Bauernfamilien im Kreis zu begreifen. Die turnusmäßige Vorstandswahl brachte keine personellen Veränderungen an der Spitze des Kreisbauernverban­des. Thomas Kunz aus Niedermeiligen wurde ebenso im Amt als Vorsitzender bestätigt, wie Bernd Großmann aus Wörsdorf und Olaf Pulch aus Michelbach als Stellvertreter. Als Beisitzer wurden wiedergewählt: Uwe Enders aus Strinz-Margarethä, Her­bert Horlacher aus Strinz-Margarethä, Harald Schmidt aus Ketternschwalbach und Ralf Schmidt aus Wörsdorf.

Ab 2015 Sachkunde nachweisen

Im Anschluss an die Regularien folgte ein Fachvortrag von Martin Kerber vom Pflanzenschutzdienst Hessen zum neuen Pflanzenschutzgesetz. Neben der Änderung der Zulassung, ging Martin Kerber insbesondere auch auf Änderungen ein, die unmittelbar für die Praxis Bedeutung haben. Als Neuerung der EU-Verordnung (Artikel 46) gibt es eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten für Produkte, deren Zulassungen nach dem 14. Ju­ni 2011 enden. Die Aufbrauchfrist beträgt nur noch 18 Monate und schließt die halbjährige Abverkaufsfrist ein. Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung verboten beziehungsweise deren Aufbrauchfrist abgelaufen ist, sind unverzüglich nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu beseitigen. Um diese zu erfüllen müsse die Beseitigung spätestens bei der nächsten kommunalen Gefahrstoffsammlung erfolgen. Neu ist auch, dass spätestens 2015 ein Sachkunde­ausweis benötigt wird. Alle Personen, die bisher sachkundig sind, erhalten diesen Ausweis, wobei die Verwaltungsumsetzung der Regelung noch nicht erfolgt ist. Ferner ist künftig alle drei Jahre eine Fortbildung zu besuchen, um die Sachkunde weiterhin zu besitzen. In der anschließenden Aussprache ging Martin Kerber auf die aktuelle Diskussion um Glyphosat ein. Beim einigen Hilfsstoffen, wie Tallowamin, sei über toxikologische Effekte berichtet worden, sodass das BVL schließlich Auflagen für deren Anwendung erlassen habe. Glyphosat habe einen Anteil von einem Drit­tel aller Herbizide. Um diesen Wirkstoff zu erhalten, appellierte Kerber Glyphosat verantwortungsvoll einzusetzen.

Theodor Merkel, kbv