Neues Pflanzenschutzgesetz
Hauptversammlung des KBV Rheingau-Taunus mit Fachvortrag
Auf der Mitgliederversammlung des Kreisbauernverbandes Rheingau-Taunus blickte Vorsitzender Thomas Kunz auf ein schwieriges Jahr für die Bauern zurück. Martin Kerber vom Pflanzenschutzdienst Hessen informierte über die wichtigsten ÄndeÂrungen im neuen Pflanzenschutzgesetz.

Foto: Theodor Merkel, KBV/RGT
Ab 2015 Sachkunde nachweisen
Im Anschluss an die Regularien folgte ein Fachvortrag von Martin Kerber vom Pflanzenschutzdienst Hessen zum neuen Pflanzenschutzgesetz. Neben der Änderung der Zulassung, ging Martin Kerber insbesondere auch auf Änderungen ein, die unmittelbar für die Praxis Bedeutung haben. Als Neuerung der EU-Verordnung (Artikel 46) gibt es eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten für Produkte, deren Zulassungen nach dem 14. JuÂni 2011 enden. Die Aufbrauchfrist beträgt nur noch 18 Monate und schließt die halbjährige Abverkaufsfrist ein. Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung verboten beziehungsweise deren Aufbrauchfrist abgelaufen ist, sind unverzüglich nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu beseitigen. Um diese zu erfüllen müsse die Beseitigung spätestens bei der nächsten kommunalen Gefahrstoffsammlung erfolgen. Neu ist auch, dass spätestens 2015 ein SachkundeÂausweis benötigt wird. Alle Personen, die bisher sachkundig sind, erhalten diesen Ausweis, wobei die Verwaltungsumsetzung der Regelung noch nicht erfolgt ist. Ferner ist künftig alle drei Jahre eine Fortbildung zu besuchen, um die Sachkunde weiterhin zu besitzen. In der anschließenden Aussprache ging Martin Kerber auf die aktuelle Diskussion um Glyphosat ein. Beim einigen Hilfsstoffen, wie Tallowamin, sei über toxikologische Effekte berichtet worden, sodass das BVL schließlich Auflagen für deren Anwendung erlassen habe. Glyphosat habe einen Anteil von einem DritÂtel aller Herbizide. Um diesen Wirkstoff zu erhalten, appellierte Kerber Glyphosat verantwortungsvoll einzusetzen.
Theodor Merkel, kbv