Neues Waldgesetz von der Landesregierung beschlossen
Landtag stimmt dem Gesetzentwurf zu
Der Hessische Landtag hat vergangene Woche den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes verabschiedet. Mit der Novelle des bewährten Gesetzes schaffe das Land neue rechtliche Grundlagen für zukunftsfeste Wälder und erleichtert wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das gab das Hessische Forstministerium (HMLU) in einer Pressemitteilung bekannt.
Mehr Flexibilität und mehr Vertrauen in die Praxis kennzeichnen die bisherige Forstpolitik der Landesregierung, so das HMLU. Die neuen Waldentwicklungsziele, die neue Forstliche Förderung sowie das FSC-Moratorium sorgen für die Zukunftsfähigkeit des multifunktionalen Waldes. Das neue Waldgesetz stärke zudem die Position der Förster und gebe ihnen die nötige Freiheit, mit ihrer Fachkompetenz notwendige Maßnahmen im Wald umzusetzen.Neben dem Management des Waldes habe das neue Waldgesetz auch die Naturwälder im Fokus: Zehn Prozent der hessischen Staatswaldfläche werden erstmals gesetzlich unter Schutz gestellt. Infrastruktur und Rohstoffgewinnung könnten so künftig Hand in Hand gehen mit Walderhalt und einer zukunftsfähigen Waldentwicklung. Auch bei der Ersatzaufforstung, also der Pflicht zur Wiederherstellung von Wald nach einer Rodung, sorge das Gesetz für Vereinfachung und schnellere Verfahren, ohne den Walderhalt in Frage zu stellen. Das helfe Waldbesitzern und Projektträgern und stelle langfristig sicher, dass hessische Wälder davon profitieren.
Hessische Waldbesitzer begrüßen die Änderungen
Der Hessische Waldbesitzerverband begrüßt die Änderung des Hessischen Waldgesetzes ausdrücklich und würdigt in einer Pressemitteilung die Regierungsfraktionen für die Aufnahme wesentlicher Anregungen aus der Praxis. Positiv bewertet der Verband insbesondere die neue Fassung der Klimaschutzfunktion des Waldes. Sie stelle stärker auf hohen Zuwachs, nachhaltige Holznutzung, Kohlenstoffspeicherung in Holzprodukten und die Substitution emissionsintensiver Materialien ab. Damit werde anerkannt, dass bewirtschaftete, stabile Wälder einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Auch bei Waldbrandprävention, kommunalen Rücklagen und Waldweideprojekten enthalte das Gesetz wichtige Verbesserungen. Die gemeinsam mit dem NABU Hessen angeregte Regelung zur Waldweide schaffe mehr Rechtssicherheit für freiwillige Kooperationen von Waldbesitz, Forstwirtschaft und Naturschutz. Ebenso begrüßt der Verband die neue Regelung zur digitalen Ausweisung von Wegen im Wald: Nicht legitimierte Wege und Pfade dürfen künftig grundsätzlich nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden digital ausgewiesen werden; die Gesetzesbegründung stärkt zudem zivilrechtliche Abwehrmöglichkeiten.
Handlungsbedarf sieht der Verband bei der Verkehrssicherung an Straßen und Schienen. Private und kommunale Waldbesitzende tragen hier weiterhin hohe Kosten, Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheiten. Der Hessische Waldbesitzerverband setze darauf, dass der im parlamentarischen Verfahren eingebrachte Impuls in der weiteren politischen Arbeit aufgegriffen wird und das Land Hessen die angekündigten Entlastungen zügig umsetzt.
LW – LW 22/2026
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