Nicht ausgewogen und praxisgerecht
Eine genaue Zeitvorgabe, beispielsweise von vier Stunden, wie sie jetzt im Gespräch ist, entspricht dagegen nicht den Erfordernissen der Praxis, ein zumutbarer Arbeitsablauf wäre in vielen Fällen nicht mehr möglich. Das Güllefass oder der Miststreuer müsste mehrfach an- und abgehängt werden, der Grubber zur Einarbeitung ebenso. Im Ergebnis ginge Feldarbeitszeit verloren, und zusätzliche Rüstzeiten wären nötig. Zudem würden mehr Energie und Kohlendioxid verbraucht beziehungsweise freigesetzt.
Außerdem wäre mit einer starren Zeitvorgabe Streit programmiert. Was ist, wenn die Arbeiten durch Regen oder durch eine Panne verzögert werden? Gilt die Zeitspanne vom Beginn des Ausbringens auf einem Schlag oder mit dem Ende des Güllefahrens? Und wie soll die Einhaltung der Zeitvorgabe überwacht werden? Durch Kontrolleur und Stoppuhr?
Ausgewogen und praxisgerecht ist das Vorhaben nicht.