Nicht ausgewogen und praxisgerecht

Die jetzt von den Agrarministern von Bund und Ländern betriebene rasche Verschärfung der Ausbringungsvorschriften für Wirtschaftsdünger basiert einerseits auf unsicheren statistischen Grundlagen und ist andererseits in der Wirkung im Hinblick auf eine deutliche Minderung der Ammoniak-Emission fraglich. Für die Landwirte kann eine Umsetzung aber zu erheblichen Problemen führen. Bislang besagt die entsprechende Vorschrift in der Düngeverordnung beispielsweise, dass Gülle unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern einzubringen ist. Dies gibt den Landwirten die notwendige Flexibilität, um die Feldarbeiten sachgerecht zu erledigen und die Emissionen wirksam zu mindern. Schließlich sind diese laut Bauernverband seit 1990 um über 23 Prozent zurückgegangen.

Eine genaue Zeitvorgabe, beispielsweise von vier Stunden, wie sie jetzt im Gespräch ist, entspricht dagegen nicht den Erfordernissen der Praxis, ein zumutbarer Arbeitsablauf wäre in vielen Fällen nicht mehr möglich. Das Güllefass oder der Miststreuer müsste mehrfach an- und abgehängt werden, der Grubber zur Einarbeitung ebenso. Im Ergebnis ginge Feldarbeitszeit verloren, und zusätzliche Rüstzeiten wären nötig. Zudem würden mehr Energie und Kohlendioxid verbraucht beziehungsweise freigesetzt.

Außerdem wäre mit einer starren Zeitvorgabe Streit programmiert. Was ist, wenn die Arbeiten durch Regen oder durch eine Panne verzögert werden? Gilt die Zeitspanne vom Beginn des Ausbringens auf einem Schlag oder mit dem Ende des Güllefahrens? Und wie soll die Einhaltung der Zeitvorgabe überwacht werden? Durch Kontrolleur und Stoppuhr?

Ausgewogen und praxisgerecht ist das Vorhaben nicht.

Cornelius Mohr