Nordhessische Ahle Wurst erhält g.g.A.

Schlachtung und Produktion in nordhessischen Kreisen

Deutschland ist um eine geschützte Herkunftsangabe reicher. Die aus Hessen stammende „nordhessische Ahle Wurst“ erhält die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) der Europäischen Union. Der Beschreibung im aktuellen EU-Amtsblatt zufolge handelt es sich hierbei um eine luftgetrocknete beziehungsweise leicht kaltgeräucherte Dauerwurst. Sie besteht aus schlachtfrischem Schweinefleisch. Traditionell wird das Produkt in Nordhessen in Hausschlachtung hergestellt.

Ein Klassiker und jetzt mit geschützter geografischer Angabe: die Nordhessiche Ahle Wurst.

Foto: Mohr

Wie der Hessische Rundfunk berichtet, haben nordhessische Metzger 16 Jahre lang um die offizielle Anerkennung ihres berühmten Erzeugnisses als Markennamen gekämpft. „Wir sind mega glücklich“, sagte Fleischermeister Rolf Schott aus Melsungen dem hr. „Das ist eine riesige Anerkennung für die handwerklichen Fleischerei-Betriebe, die Ahle Wurscht traditionell herstellen“, so Schott, der als Vorsitzender des „Fördervereins Nordhessische Ahle Wurst“ gemeinsam mit seinem Fleischer-Kollegen Fritz Kästel aus Borken-Trockenerfurth die Brüsseler Behörden letztlich von der Einzigartigkeit der nordhessischen Ware überzeugen konnte.

Geografisch festgelegtes Gebiet

Das Kürzel g.g.A. steht für „geschützte geografische Angabe“ und soll der Produktion und Vermarktung der Ahlen Wurscht künftig enge Grenzen ziehen. Denn neben der richtigen Schweineart – dicke, ältere Tiere sollen es sein – ist nun auch deren Weiterverarbeitung regional streng limitiert.

Laut EU-Richtlinien dürfen aus Qualitätsgründen für den Transport der Schweine vom Erzeuger zur Schlachtstätte maximal zwei Stunden vergehen. Die Schlachtung und Produktion wiederum muss im festgelegten geografischen Gebiet, das die Kreise Hersfeld-Rotenburg, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner sowie Kreis und Stadt Kassel umfasst, erfolgen. Nur dann darf die Wurst auch offiziell „Nordhessische Ahle Wuscht“ oder „Nordhessische Ahle Worscht“ heißen. In Hessen zählen bislang der „Hessische Handkäse“, der „Hessische Apelwein“, die „Frankfurter Grüne Soße“ und der „Odenwälder Frühstückskäse“ zu den Lebensmitteln mit geografisch geschützter Herkunft.

LW – LW 8/2023