Nordhessische Ahle Wurst erhält g.g.A.
Schlachtung und Produktion in nordhessischen Kreisen
Deutschland ist um eine geschützte Herkunftsangabe reicher. Die aus Hessen stammende „nordhessische Ahle Wurst“ erhält die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) der Europäischen Union. Der Beschreibung im aktuellen EU-Amtsblatt zufolge handelt es sich hierbei um eine luftgetrocknete beziehungsweise leicht kaltgeräucherte Dauerwurst. Sie besteht aus schlachtfrischem Schweinefleisch. Traditionell wird das Produkt in Nordhessen in Hausschlachtung hergestellt.

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Geografisch festgelegtes Gebiet
Das Kürzel g.g.A. steht für „geschützte geografische Angabe“ und soll der Produktion und Vermarktung der Ahlen Wurscht künftig enge Grenzen ziehen. Denn neben der richtigen Schweineart – dicke, ältere Tiere sollen es sein – ist nun auch deren Weiterverarbeitung regional streng limitiert.
Laut EU-Richtlinien dürfen aus Qualitätsgründen für den Transport der Schweine vom Erzeuger zur Schlachtstätte maximal zwei Stunden vergehen. Die Schlachtung und Produktion wiederum muss im festgelegten geografischen Gebiet, das die Kreise Hersfeld-Rotenburg, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner sowie Kreis und Stadt Kassel umfasst, erfolgen. Nur dann darf die Wurst auch offiziell „Nordhessische Ahle Wuscht“ oder „Nordhessische Ahle Worscht“ heißen. In Hessen zählen bislang der „Hessische Handkäse“, der „Hessische Apelwein“, die „Frankfurter Grüne Soße“ und der „Odenwälder Frühstückskäse“ zu den Lebensmitteln mit geografisch geschützter Herkunft.
LW – LW 8/2023