Nun fünf bestätigte ASP-Fälle in Rheinland-Pfalz
Kernzone noch östlich der B 9
Nachdem Mitte Juni in Hessen die ersten Fälle von afrikanischer Schweinepest (ASP) bekannt wurden, ist seit 6. Juli 2024 nun auch in Rheinland-Pfalz klar, dass es infizierte Wildschweine gibt. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat über die aktuelle Lage berichtet. Das LW hat weiter recherchiert.
Im Landkreis Alzey-Worms wurden im Rahmen der Suche nach erkrankten Wildschweinen vier seuchenverdächtige Tiere gefunden und zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt gesandt. Die Fälle wurden mittlerweile durch das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit bestätigt. Daneben gibt es einen bestätigten Fall im Landkreis Mainz-Bingen.Sperrzone erstreckt sich 15 Kilometer um den Fundort
Die ASP-Fälle in Rheinland-Pfalz führen dazu, dass nun auch Teile des Landkreises Alzey-Worms in der Sperrzone liegen.
Im Landkreis Mainz-Bingen, welcher zuerst von der durch die hessischen ASP-Fälle ausgewiesenen Sperrzone betroffen war, wurde bislang ein Verdachtsfall gemeldet.
Die Ortschaften in der strengen Kernzone, siehe Tabelle, sind Guntersblum, Dienheim, Gimbsheim, Ludwigshöhe, Oppenheim und Eich.
Hier gelten folgende Einschränkungen: Kurz vor der Bewirtschaftung von Flächen mit Kulturen, die keinen direkten Blick auf den Boden erlauben, oder der Getreide-, Raps- oder Leguminosenernte muss verpflichtend ein ordnungsgemäßer Drohnenflug erfolgen mit nachweisbarem Flugprotokoll.
Vorgaben für die Drohnenpiloten: Drohnenführerschein, Wärmebildtechnik mit mindestens 640 x 512 Pixel, Flugprotokoll (Name, Kontaktdaten, Datum, Schlagnummer, Ergebnis des Abflugs).
Das jeweilige Flugprotokoll muss aufbewahrt werden und ist auf Verlangen vorzulegen.
Für den Weinbau gibt es derzeit keine Einschränkungen.
Für die Ortschaften in der Restriktionszone, siehe Tabelle, gelten folgende Hinweise: Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unverzüglich zu melden. Verbringungsverbot für Schweine in das Gebiet hinein und aus dem Gebiet heraus.
Allgemeines Bejagungsverbot – in Mainz -Bingen ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausnahmeantrag zu stellen. Hunde müssen weiterhin angeleint werden.
Für Ackerbau, Weinbau und Obstbau gibt es in der infizierten Zone bislang keine Einschränkungen – also weder Einschränkungen in der Bewirtschaftung noch bei der Ernte.
Anders als in Hessen muss in der Kernzone in Rheinhessen vor der Ernte kein separater Antrag bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Ein dokumentierter Drohnenflug kurz vorher reicht aus.
In der Kernzone vor der Ernte Drohnenflug Pflicht
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd vermittelt gerne den Kontakt zu Drohnenpiloten aus der Region. Auch der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hat eine Liste mit Drohnenteams erstellt. Mehr Informationen und eine Liste der Drohnenteams findet sich unter www.bwv-rlp.de/asp/
Betroffene Ortschaften der ASP in Rheinland-Pfalz
Folgende Gemarkungen liegen in der infizierten Zone, auch Restriktionszone genannt
Stadtgebiet Mainz (komplett), Klein-Winternheim, Nackenheim, Gau-Bischofsheim, Köngernheim, Friesenheim, Ludwigshöhe (teils auch Kernzone), Wintersheim, Hillesheim, Sörgenloch, Nieder-Olm (Bereich östlich der A63), Bechtolsheim, Frettenheim, Hamm, Bechtheim, Worms-Ibersheim, Gimbsheim (auch Kernzone), Oppenheim (teils auch Kernzone), Mommenheim, Bodenheim, Zornheim, Dexheim, Uelversheim, Guntersblum (teils auch Kernzone), Weinolsheim, Dolgesheim, Hahnheim, Ober-Olm (Bereich östlich der A63), Gau-Odernheim, Dittelsheim-Heßloch, Mettenheim, Westhofen, Worms-Rheindürkheim, Eich (auch Kernzone), Nierstein, Lörzweiler, Harxheim, Selzen, Dalheim, Dienheim (teils auch Kernzone), Framersheim, Alsheim, Monzernheim, Osthofen
Die strengere Kernzone umfasst derzeit folgende Orte*
* Stand Redaktionsschluss 16. Juli 2024
Guntersblum, Dienheim, Gimbsheim, Ludwigshöhe, Oppenheim, Eich