Nutzung von Vorrangflächen für Futterzwecke erlaubt

Bundesrat und Bundesregierung stimmten zu

Der Bundesrat und die Bundesregierung haben auf die angespannte Situation beim Viehfutter infolge der langandauernden extremen Trockenheit in dieser Vegetationsperiode reagiert.

Der Futtermangel ist wegen der anhaltenden Trockenheit in vielen Landesteilen gravierend.

Foto: agrar-press

Nach dem Votum des Bundesrats sollen die Länder die Nutzung von ökologischen Vorrangflächen zur Futtergewinnung zulassen können. Ein Antrag Bayerns für eine entsprechende Ausnahmeregelung in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung wurde am vergangenen Freitag von der Länderkammer beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am Montag hat auch die Bundesregierung zugestimmt. Zuvor hatten sich der Hessische Bauernverband und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd für die Möglichkeit der Futternutzung auf verschiedenen politischen Ebenen eingesetzt.

Nach dem Beschluss sollen die Länderbehörden ab dem 1. Juli eines Jahres allgemein oder im Einzelfall den Aufwuchs auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet sind, für eine Beweidung oder für eine Schnittnutzung freigeben können. Voraussetzung ist, dass aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie insbesondere ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht.

Rheinland-Pfalz hat den Beschluss mit Wirkung vom 14. Juli 2015 umgesetzt. Aufgrund der im langjährigen Vergleich sehr geringen Niederschlagsmengen in Rheinland-Pfalz dürfen brachliegende Flächen (Nutzungscode 062) und Feldränder (Nutzungscode 058), die als Greening-Flächen gemeldet wurden, ab dem 14.07.2015 durch Beweidung mit Tieren und durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.

In Hessen wird diese Ausnahmeregelung unter Zugrundelegung von Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes „allgemein und in ganz Hessen“ ab dem 14.07.2015 angewendet. Sie gilt befristet für das Jahr 2015.

 – LW 29/2015