Nutzung von Vorrangflächen für Futterzwecke erlaubt
Bundesrat und Bundesregierung stimmten zu
Der Bundesrat und die Bundesregierung haben auf die angespannte Situation beim Viehfutter infolge der langandauernden extremen Trockenheit in dieser Vegetationsperiode reagiert.

Foto: agrar-press
Nach dem Beschluss sollen die Länderbehörden ab dem 1. Juli eines Jahres allgemein oder im Einzelfall den Aufwuchs auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen angemeldet sind, für eine Beweidung oder für eine Schnittnutzung freigeben können. Voraussetzung ist, dass aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie insbesondere ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht.
Rheinland-Pfalz hat den Beschluss mit Wirkung vom 14. Juli 2015 umgesetzt. Aufgrund der im langjährigen Vergleich sehr geringen Niederschlagsmengen in Rheinland-Pfalz dürfen brachliegende Flächen (Nutzungscode 062) und Feldränder (Nutzungscode 058), die als Greening-Flächen gemeldet wurden, ab dem 14.07.2015 durch Beweidung mit Tieren und durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.
In Hessen wird diese Ausnahmeregelung unter Zugrundelegung von Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes „allgemein und in ganz Hessen“ ab dem 14.07.2015 angewendet. Sie gilt befristet für das Jahr 2015.
– LW 29/2015